Liste der BGE

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Dossiernummer: 4A_216/2015 Datum: 21. Dezember 2015 Sprache: de
Art. 99 und 312 Abs. 2 ZPO; Sicherheit für die Parteientschädigung; Frist für die Berufungsantwort. Vorgehen der im erstinstanzlichen Verfahren ganz oder teilweise obsiegenden Partei, wenn sie im Falle eines Berufungsverfahrens ihre Parteientschädigung durch die Gegenpartei sicherstellen lassen will (E. 2).
Dossiernummer: 4A_179/2015 Datum: 16. Dezember 2015 Sprache: fr
Art. 269a lit. a OR, Art. 11 VMWG, Art. 243 Abs. 2 lit. c und Art. 247 Abs. 2 lit. a ZPO; Miete, quartierübliche Mietzinse, beschränkte (oder soziale) Untersuchungsmaxime. Begriff der quartierüblichen Mietzinse und Beweismass (E. 2.2). Methode der fünf vergleichbaren Wohnungen: Anforderungen (E. 2.2.3). Begriff und Tragweite der beschränkten (oder sozialen) Untersuchungsmaxime vor erster Instanz und im Berufungsverfahren (E. 2.3).
Dossiernummer: 4A_191/2015 Datum: 16. Dezember 2015 Sprache: fr
Vorsorgliche Beweisführung; schutzwürdiges Interesse (Art. 158 Abs. 1 lit. b ZPO); Rechenschaftsablegung (Art. 400 Abs. 1 OR). Der (materiellrechtliche) Informationsanspruch des Auftraggebers kann nicht auf dem Weg der vorsorglichen Beweisführung geltend gemacht werden (E. 4).
Dossiernummer: 5A_592/2015 Datum: 10. Dezember 2015 Sprache: de
Art. 230 SchKG; Art. 319 ff. ZPO; Einstellung des Konkursverfahrens mangels Aktiven. Das Recht des Gläubigers, nach Einstellung des Konkursverfahrens mangels Aktiven die Durchführung des Verfahrens zu verlangen und die Sicherheit für die nicht gedeckten Kosten zu leisten, schliesst die Anfechtung der Einstellungsverfügung des Konkursgerichts noch nicht aus (E. 3).
Dossiernummer: 4A_643/2014 Datum: 25. November 2015 Sprache: fr
Vorausverzicht auf die Anhebung einer Beschwerde an das Bundesgericht. Wirkungslos ist die Vertragsklausel, mit der die Parteien im Voraus darauf verzichten, einen allfälligen staatlichen Entscheid einer letzten kantonalen Instanz betreffend Ansprüche, die ihrer freien Verfügung unterliegen, an das Bundesgericht weiterzuziehen (E. 1).
Dossiernummer: 4A_221/2015 Datum: 23. November 2015 Sprache: de
Verrechnungserklärung im Prozess. Eine (eventualiter erhobene) Verrechnungseinrede des Beklagten wird nicht von der Rechtshängigkeit erfasst (E. 6.5). Prozessuales Vorgehen, wenn die identische Forderung in zwei verschiedenen Prozessen zwischen den gleichen Parteien eventualiter zur Verrechnung gestellt wird (E. 6.5 und 6.6).
Dossiernummer: 5A_89/2015 Datum: 12. November 2015 Sprache: de
a Art. 6 Abs. 2 ZPO, Art. 285 ff. SchKG; Zuständigkeit des Handelsgerichts. Das Handelsgericht ist nicht zuständig zur Beurteilung von paulianischen Anfechtungsklagen (E. 2).
Dossiernummer: 4A_116/2015, 4A_118/2015 Datum: 9. November 2015 Sprache: de
Art. 53 Abs. 1 und Art. 71 Abs. 1 VVG; Ersatzpflicht bei Doppelversicherung. Berechnung der Ersatzpflicht bei Doppelversicherung; Grundsätze (E. 5).
Dossiernummer: 5A_963/2014 Datum: 9. November 2015 Sprache: de
a Art. 28 Abs. 1 ZGB; Mitwirken, hier durch Unterlassen. Ein Mitwirken an der Verletzung setzt ein Verhalten des Urhebers selbst voraus. Eine Haftung für fremdes Verhalten lässt sich aus Art. 28 Abs. 1 ZGB nicht herleiten. Im Mitwirken kommt das Tatbestandsmerkmal der Kausalität zwischen unerlaubtem Verhalten und Persönlichkeitsverletzung zum Ausdruck. Ein Mitwirken durch passives Verhalten setzt die Verletzung einer Pflicht zum Handeln voraus. Eine ungenutzte Möglichkeit zu handeln genügt nicht (E. 5.3).
Dossiernummer: 5A_504/2015 Datum: 22. Oktober 2015 Sprache: fr
Art. 117 ff. ZPO, insb. Art. 122 ZPO; Art. 1 Abs. 2 lit. a, Art. 3 lit. c und Art. 8 Abs. 1 MWSTG; Entschädigung des unentgeltlichen Rechtsbeistands im Rahmen des Zivilprozesses; Berücksichtigung der Mehrwertsteuer. Im Rahmen des Zivilprozesses ist der Staat der Empfänger der Dienstleistungen des unentgeltlichen Rechtsbeistands. Die Honorierung des Anwalts muss deshalb unter dem Titel der Mehrwertsteuer auch dann einen Betrag enthalten, wenn der durch die unentgeltliche Rechtspflege Begünstigte seinen Wohnsitz im Ausland hat (E. 2 und 3).
Dossiernummer: 5A_80/2015 Datum: 19. Oktober 2015 Sprache: de
Art. 4, 17 und 229 Abs. 1 SchKG; Art. 76 Abs. 1 lit. b BGG; Rechtshilfe; Beschwerdelegitimation der Konkursverwaltung; Präsenzpflicht des Schuldners im Konkursverfahren. Legitimation der Konkursverwaltung, um die Verweigerung der Rechtshilfe eines anderen Konkursamtes anzufechten (E. 1.2). Grundsätze der Rechtshilfepflicht der Betreibungs- und Konkursbehörden (E. 3.1). Die Präsenzpflicht des Schuldners gilt im Verhältnis zwischen der Behörde und dem Schuldner; sie ersetzt die Rechtshilfepflicht nicht (E. 3.2). Das requirierte Amt hat die gesetzliche Zulässigkeit der verlangten Amtshandlung nicht zu untersuchen (E. 3.3).
Dossiernummer: 5A_90/2015 Datum: 19. Oktober 2015 Sprache: de
Art. 4 und 17 SchKG; Rechtshilfe zwischen Betreibungs- und Konkursorganen, Beschwerdelegitimation des requirierten Amtes. Den Konkursämtern fehlt das Recht zur Weiterziehung von Beschwerdeentscheiden, durch welche ihnen durch die Aufsichtsbehörde Amtspflichten - im konkreten Fall die Pflicht zur Rechtshilfe - auferlegt werden (E. 2).
Dossiernummer: 5A_629/2014 Datum: 29. September 2015 Sprache: it
Art. 602 Abs. 1 und 2 ZGB, Art. 127 ff. OR; Erbteilung; Verjährung der Forderungen des Nachlasses gegen einen Erben. Die von einem Erben an die Erbengemeinschaft geschuldete Entschädigung für den exklusiven Gebrauch (und/oder Nutzung) einer Erbschaftssache verjährt auch während des Gesamthandverhältnisses (E. 2.1).
Dossiernummer: 5A_621/2013 Datum: 20. November 2014 Sprache: fr
Art. 206 Abs. 1 und 3 ZGB; Errungenschaftsbeteiligung; Teilung von Miteigentum an einem Grundstück im Scheidungsfall; Beteiligung desjenigen Ehegatten, der zum Erwerb des Grundstücks beigetragen hat, am konjunkturellen Mehrwert; Präzisierung der Rechtsprechung. Nach Art. 206 Abs. 1 ZGB hat der Ehegatte, der ohne entsprechende Gegenleistung zum Erwerb eines Vermögenswerts des andern beigetragen hat, über seine Rückerstattungsforderung hinaus Anspruch auf Beteiligung am Mehrwert, den der fragliche Vermögensgegenstand im Zeitpunkt der Auseinandersetzung aufweist. Wollen die Ehegatten die Anwendung dieser Regel ausschliessen, müssen sie hierzu gemäss Art. 206 Abs. 3 ZGB eine schriftliche Vereinbarung treffen (E. 5).

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