Liste der BGE

Filter
Dossiernummer: Datum: 1. Juli 1954 Sprache: de
Eigenhändiges Testament (Art. 505 ZGB). Später in die Urkunde eingefügte neue Vermächtnisse müssen auch ihrerseits datiert und unterzeichnet werden (Erw. 1.) Eine eindeutige Unterschrift mit den Namens-Initialen genügt (Erw. 2). Lässt sich auf ein nicht gesondert datiertes neues Vermächtnis ein an anderer Stelle des Testamentes angebrachtes zweites Datum beziehen? Beweislast des Vermächtnisnehmers (Erw. 3).

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden