Liste der BGE

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Dossiernummer: Datum: 5. November 1954 Sprache: de
Betreibungsart. Bei der Anwendung von Art. 39 und 40 SchKG ist der Stand des Handelsregisters massgebend. Offensichtlich ungerechtfertigte Eintragung?
Dossiernummer: Datum: 23. September 1954 Sprache: de
Das Amt, in dessen Kreis der Schuldner zur Zeit der ersten gültigen Pfändungsankündigung seinen Wohnsitz hatte, bleibt für das weitere Verfahren zuständig. Verändert der Schuldner seinen Wohnsitz im Lauf einer Betreibung, so ist von Amtes wegen zu prüfen, ob dies vor oder nach jenem Zeitpunkt geschehen sei. Art. 53 SchKG.
Dossiernummer: Datum: 2. Juli 1954 Sprache: it
Es kann nicht in einem und demselben Arrestverfahren gegen mehrere Schuldner vorgegangen werden; der Gläubiger muss gegen jeden einzelnen Schuldner einen Arrestbefehl erlangen. Ein Arrestbefehl, der beide Ehegatten als Schuldner bezeichnet, ist daher nicht vollziehbar.
Dossiernummer: Datum: 18. März 1954 Sprache: it
Rechtzeitigkeit der Arrestprosequierungsklage (Art. 278 SchKG). Abgrenzung der Entscheidungsbefugnisse zwischen Betreibungsbehörden und Gerichten.

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