Eintragung im Handelsregister, Art. 57/58 HR V. Das Stillschweigen des zur Eintragung Aufgeforderten ist grundsätzlich als Verzicht auf die Erhebung einer Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen die Eintragung zu betrachten (Erw. 1a).
Massgebende Aufforderung (Erw. 1b).
Dossiernummer: Datum: 23. September 1955Sprache: fr
Art. 4, Abs. 1, lit. a UB. Ein Unternehmer, der seinen Betrieb einem Dritten abgetreten hat, kann sein Gesuch um eine neue Betriebsbewilligung nicht auf Art. 4, Abs. 1 lit. a UB stützen.
Art. 4, Abs. 2, bleibt anwendbar. Voraussetzungen dafür.