Bäuerlicher Grundbesitz, Einspruch gegen Liegenschaftsverkauf. Verkauf zur Ausbeutung eines Kies- und Sandlagers. Begriff der Eignung (Art. 19 Abs. 1 lit. c EGG): Die Ausnützung muss technisch und wirtschaftlich möglich und rechtlich zulässig sein. Einspruch wegen Gefahr der Beeinträchtigung eines für Trinkwasserversorgungen herangezogenen Grundwasserstroms.