Liste der BGE

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Dossiernummer: Datum: 21. Oktober 1955 Sprache: de
Internationales Privatrecht. Rück- und Weiterverweisungen der Rechtsordnung, auf die die Parteien sich geeinigt haben oder mit der ihr Rechtsverhältnis räumlich am engsten zusammenhängt, sind nicht zu beachten.
Dossiernummer: Datum: 12. Oktober 1955 Sprache: de
Berufung. Streitwertangabe (Art. 55 Abs. 1 lit. a OG). Inwiefern ist sie unentbehrlich? Elemente des Streitwertes einer Widerspruchs- und Anfechtungsklage. "Unzulässige Berufung". Art. 60 Abs. 1 lit. a OG.
Dossiernummer: Datum: 12. Oktober 1955 Sprache: de
Ehescheidung. Örtliche Zuständigkeit für die Ergänzung eines unvollständigen Scheidungsurteils und für die Abänderung eines Scheidungsurteils wegen veränderter Verhältnisse (Art. 157 ZGB). Welches Verfahren ist einzuschlagen, wenn im Scheidungsurteil nicht geregelte Einzelheiten der Ausübung des Besuchsrechts (Art. 156 Abs. 3 ZGB) streitig werden?
Dossiernummer: Datum: 12. Oktober 1955 Sprache: de
1. Art. 25 Abs. 1, 27 Abs. 1 MFG. Angemessene Geschwindigkeit eines Motorradfahrers innerorts an Strassenkreuzung. Hat der Führer wegen eines ihm entgegenkommenden und nach links abbiegenden Fahrzeuges die Fahrt zu verzögern? 2. Art. 42 MFG. Der Genugtuungsanspruch ist vererblich, sobald ihn der Berechtigte irgendwie geltend gemacht hat. Bemessung der Genugtuungssumme.
Dossiernummer: Datum: 1. Oktober 1955 Sprache: de
Ehescheidungsverfahren. Gegen ein Urteil, das die Sache im Hauptpunkt und bezüglich der Nebenfolgen an die erste Instanz zurückweist, ist Berufung an das Bundesgericht weder nach Art. 48 noch nach Art. 50 OG zulässig; dies auch dann nicht, wenn wegen der Nebenfolgen ein weitläufiges Beweisverfahren nötig ist (Erw. 1 und 2). Wann darf die güterrechtliche Auseinandersetzung in ein getrenntes Verfahren verwiesen werden? (Erw. 3).
Dossiernummer: Datum: 23. September 1955 Sprache: fr
Haftung des Kantons. Zulässigkeit der Berufung. Für Handlungen in Ausübung staatlicher Hoheitsrechte haftet der Kanton grundsätzlich nur kraft kantonalen öffentlichen Rechtes. Verweist dieses auf das OR, so stellen dessen Vorschriften kantonales Ersatzrecht dar. Unzulässigkeit der Berufung gegen ein Urteil über eine derartige Haftungsfrage.
Dossiernummer: Datum: 13. September 1955 Sprache: de
Abtretung der Miete; Art. 264 OR. Das Recht auf Abtretung wird durch ein vertragliches Verbot der Untermiete, das dem Zweck der Miete widerspricht, nicht ausgeschlossen. Die Abtretung begründet ein Mietvertragsverhältnis zwischen Vermieter und Zessionar mit der Folge, dass nur diesem gegenüber rechtswirksam gekündigt werden kann.
Dossiernummer: Datum: 2. September 1955 Sprache: de
1. Art. 53 Abs. 1, 74 OG. Dem Hauptintervenienten stehen Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde nicht zu, auch wenn er vor der letzten kantonalen Instanz Parteirechte ausgeübt hat (Erw. 1). 2. Art. 50 Abs. 1, 74 OG. Unzulässigkeit der Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde gegen einen Vorentscheid, weil das Beweisverfahren, das durch einen Endentscheid ausgeschaltet werden möchte, infolge Einstellung des Prozesses und Abwarten des Ergebnisses eines anderen Rechtsstreites ohnehin im ersteren nicht stattzufinden braucht (Erw. 2). 3. Art. 68 Abs. 1 OG. Unzulässigkeit der Nichtigkeitsbeschwerde, weil die Sache an sich berufungsfähig ist (Erw. 3).
Dossiernummer: Datum: 14. Juli 1955 Sprache: de
Nichtigkeitsbeschwerde gegen einen Entscheid über die örtliche Zuständigkeit für die Testamentseröffnung (Art. 68 lit. b OG). Zulässigkeit dieses Rechtsmittels; Beschwerdelegitimation (Erw. 1). Schweizerisch-badischer Staatsvertrag von 1856 betr. die gegenseitigen Bedingungen über Freizügigkeit und weitere nachbarliche Verhältnisse. 1. Gültigkeit. Prüfungsbefugnis der Gerichte (Erw. 4). Steht der Staatsvertrag von 1856, obwohl Baden nicht mehr ein eigener Staat ist, noch in Kraft a) als innerstaatliches Recht? b) als Vertrag regionalen Charakters? c) infolge ausdrücklicher oder stillschweigender Erneuerung zwischen der Schweiz und dem Deutschen Reich, der Bundesrepublik Deutschland oder dem Lande Baden-Württemberg? Räumlicher Geltungsbereich auf deutscher Seite. Badisches Bürgerrecht (Erw. 5-9). 2. Tragweite von Art. 5, 6. Internationale Zuständigkeit im Erbfalle eines Schweizers mit Grundbesitz in Baden. Gegenüberstellung der aus dem Staatsvertrag und der aus dem NAG sich ergebenden Regelung (Erw. 2). Lage des Nachlasses im Sinne von Art. 6 des Staatsvertrags; Bedeutung des letzten Wohnsitzes des Erblassers (Erw. 2 Abs. 1). Art. 6 des Staatsvertrags gilt (unter Vorbehalt von Art. 5, der die Sicherung der zum Nachlass gehörenden Vermögenswerte betrifft) auch für die freiwillige Gerichtsbarkeit in Erbsachen (Erw. 10). Wohnsitz im Sinne von Art. 23 ZGB und der Praxis zu Art. 6 des Staatsvertrags bei einer Person, die sich abwechslungsweise an zwei verschiedenen Orten aufzuhalten pflegt. Fall eines Dozenten an staatlichen Lehranstalten in der Schweiz, der hier auch das Stimmrecht ausübte und Steuern zahlte, das Wochenende aber regelmässig bei seiner Familie in Deutschland verbrachte (Erw. 3).
Dossiernummer: Datum: 14. Juni 1955 Sprache: it
Pachtvertrag, Klage auf Schadenersatz. 1. Der Verpächter eines Steinbruchs, der einen Dritten ermächtigt, eine Hochspannungsleitung zu errichten, haftet vertraglich fürSchäden, die dem Pächter daraus entstehen können. Eine vom Dritten eingegangene Verpflichtung, die sich allfällig aus dem Bestande der Leitung für den Betrieb des Steinbruches ergebenden Schäden zu ersetzen, stellt einen Vertrag zugunsten Dritter im Sinne von Art. 112 Abs. 2 OR dar (Erw. 1). 2. Das Vorhandensein und die Höhe des Schadens sind Gegenstand der den kantonalen Gerichten zustehenden freien Würdigung der Tatsachen. Die darüber getroffenen Feststellungen sind für das Bundesgericht verbindlich (Art. 63 Abs. 2 OG). Die Pflicht zu schuldlosem Verhalten kann nicht als Schaden gelten (Erw. 2 und 3).
Dossiernummer: Datum: 14. Juni 1955 Sprache: de
Markenrecht, Unlauterer Wettbewerb, A bkommen zwischen der Schweiz. Eidgenossenschaft und der Bundesrepublik Deutschland vom 26. August 1952 über die deutschen Vermögenswerte in der Schweiz. Tragweite von Art. 10 Abs. 1 des Ablösungsabkommens: Diese Bestimmung bedeutet einen auch für seine Staatsangehörigen wirksamen Verzicht des deutschen Staates auf die Anfechtung von Umwandlungen, die im Zusammenhang mit der Sperre der deutschen Vermögenswerte vorgenommen wurden (Erw. 1). Begriff der Umwandlung im Sinne des Ablösungsabkommens (Erw. 2). Rechte der Beklagten kraft Notorietät der Geschäftsbezeichnung bzw. der Marke? (Erw. 3, 4). Schadenersatz, Verschuldensfrage (Erw. 6). Urteilsveröffentlichung, Voraussetzungen (Erw. 7).
Dossiernummer: Datum: 14. Juni 1955 Sprache: de
Kollektivgesellschaft, Parteifähigkeit. Einfluss der Löschung des Handelsregistereintrags vor Beendigung der Liquidation, bzw., bei Fortsetzung des Geschäfts durch einen Teilhaber, vor Beendigung der Abschichtung, auf die Parteifähigkeit. Art. 562, 579, 589 OR (Erw. 1). Vertragsschluss, Beurteilung der Frage, ob ein Vertrag zustande gekommen sei, im Lichte des Vertrauensprinzips. Art. 1 OR (Erw. 2). Mäklervertrag, Anspruch auf Rückerstattung eines zu Unrecht bezogenen Mäklerlohns, Voraussetzungen, Verjährung. Art. 413, 400, 127 OR. (Erw. 3).
Dossiernummer: Datum: 14. Juni 1955 Sprache: de
Pfandbestellung an Inhaberpapieren (Auslegung von Art. 901 Abs. 1 ZGB), insbesondere Nachverpfändung (Art. 903 ZGB). (Erw. 1 und 2.) Unter welchen Voraussetzungen kommt dem nachgehenden Pfandgläubiger der Schutz eines gutgläubigen Besitzerwerbers nach Art. 933 ff. ZGB zu? (Erw. 3 und 4). Sind die Inhaberpapiere dem vorgehenden Pfandgläubiger von einer juristischen Person verpfändet worden, so ist deren Organ (der einzige Verwaltungsrat und allfällig einzige Aktionär) nicht auch persönlich ein mittelbarer Besitzer und daher nicht in der Lage, diese Papiere in eigenem Namen für seine eigenen Verbindlichkeiten nachzuverpfänden (Erw. 5 und 6).
Dossiernummer: Datum: 17. Februar 1955 Sprache: de
Klage auf Ungültigerklärung eines Testaments. Aktivlegitimation (Art. 519 Abs. 2 ZGB). Wirkungen des die Klage gutheissenden Urteils.
Dossiernummer: Datum: 8. Februar 1955 Sprache: fr
Versorgerschaden, Art. 45 Abs. 3 OR. 1. Die Höhe des zukünftigen Lohnes des Verunfallten ist im wesentlichen Tatfrage (Erw. 1). 2. Für die Berechnung der Entschädigungssumme ist beim Fehlen konkreter Unterlagen der auf ein Jahr entfallende Schadensbetrag auf zwei verbundene Leben zu kapitalisieren unter Zugrundelegung des Mittels zwischen den aus den Lebenserwartungstafelneinerseits und den Aktivitätstabellen von Stauffer-Schaetzle anderseits sich ergebenden Zahlen (Erw. 2). 3. Anrechnung der SUVAL-Rente, insbesondere wenn die Anspruchsberechtigte eine Witwe ist (Erw. 3 u. 4).

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