Liste der BGE

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Dossiernummer: Datum: 20. Dezember 1955 Sprache: fr
Betrieb eines Motorfahrzeugs, Art. 37 MF G. 1. Der Begriff des Motorfahrzeugs umfasst auch den Anhänger, der an dieses angehängt ist (Erw. 1). 2. Verliert ein Motorfahrzeug während der Fahrt einen Bestandteil und verursacht dieser einen Unfall, so haftet der Halter mindestens dann nach Art. 37 MFG für den Schaden, wenn der Unfall sich kurz nach dem Verlust ereignet hat (Erw. 2).
Dossiernummer: Datum: 27. Oktober 1955 Sprache: de
Elektrizitätshaftpflicht. Unfall durch Berührung mit einer Stromübertragungs-Freileitung der SBB: Die Haftpflicht der Eisenbahnunternehmung als Betriebsinhaber der Hochspannungsleitung beurteilt sich nach dem Elektrizitätsgesetz (vom 24. Juni 1902), nicht nach dem Eisenbahnhaftpfiichtgesetz (Erw. 1). Dritt- bzw. Selbstverschulden? (Erw. 3). Ermässigung des Schadenersatzes wegen nicht primär kausalen Selbstverschuldens gemäss Art. 44 Abs. 1 OR in Verbindung mit Art. 36 Abs. 1 und 38 EIG? (Erw. 4).

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