Liste der BGE

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Dossiernummer: Datum: 1. September 1955 Sprache: de
Widerspruchsverfahren (Art. 106 ff. SchKG). Verwirkung des Widerspruchsrechts wegen arglistiger Verzögerung der Anmeldung des Eigentumsanspruchs.
Dossiernummer: Datum: 31. August 1955 Sprache: fr
Widerspruchsverfahren nach Art. 109 SchKG. Wird ein gepfändeter Gegenstand zugleich von zwei verschiedenen Personen je für sich zu Eigentum beansprucht, so hat der diese Ansprachen bestreitende Gläubiger gegen den einen wie den andern Ansprecher zu klagen. Auch wenn zwischen diesen beiden bereits ein Streit um das Eigentum hängig ist, darf das Betreibungsamt mit der Klagefristansetzung nach Art. 109 SchKG nicht zuwarten.
Dossiernummer: Datum: 18. Juli 1955 Sprache: de
Die Teilnahme an einer Pfändung (Art. 110 SchKG) tritt nicht von selbst ein, sondern wird durch eine Verfügung des Betreibungsamtes (Ergänzungspfändung oder Mitteilung des Anschlusses an den Schuldner) hergestellt. Kann eine vom Betreibungsamt zunächst versäumte Anschlussverfügung später nachgeholt werden?

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