Liste der BGE

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Dossiernummer: Datum: 13. September 1956 Sprache: de
Vaterschaftsklage. 1. Die Gerichte haben nicht zu prüfen, ob der Beistand des Kindes (Art. 311 Abs. 1 ZGB) von der örtlich zuständigen Vormundschaftsbehörde bestellt worden sei. 2. Gerichtsstand im Falle der Einleitung der Klage vor der Geburt des Kindes (Art. 312 Abs. 1 und Art. 308 ZGB).
Dossiernummer: Datum: 12. Juli 1956 Sprache: de
Vaterschaftsklage; Art. 315 ZGB. Aus unzüchtigem Lebenswandel vor der Empfängniszeit darf auf ebensolches Verhalten während derselben nur geschlossen werden, wenn dafür konkrete Anhaltspunkte in dieser Zeit vorliegen.
Dossiernummer: Datum: 5. Juli 1956 Sprache: de
1. Entmündigung wegen Geisteskrankheit oder Geistesschwäche (Art. 369 ZGB). Tat- und Rechtsfrage (Erw. 1 und 2). Ist wirtschaftliche Fürsorge geboten für einen in vorgerücktem Alter stehenden Studenten, der nur zeitweiligen Arbeitsverdienst hat? Das ist zu verneinen, wenn der Mann bescheiden lebt und sich durchbringt, ohne Andern zur Last zu fallen (Erw. 3). 2. Entmündigung wegen Misswirtschaft (Art. 370 ZGB). Bedeutung der Erwerbsverhältnisse (Erw. 4). 3. Kostenauflage im Entmündigungsverfahren: Für die kantonalen Instanzen gelten die kantonalen Kostenbestimmungen (Erw. 5).
Dossiernummer: Datum: 25. Juni 1956 Sprache: de
Art. 6 MSchG. Ob die aus einem verwechselbaren und aus einem genügend unterscheidbaren Bestandteil zusammengesetzte Wortmarke zulässig ist, hängt vom Eindruck ab, den sie als Ganzes erweckt.
Dossiernummer: Datum: 7. Juni 1956 Sprache: de
Wiederherstellung, Art. 35 OG. Begriff des unverschuldeten Hindernisses.
Dossiernummer: Datum: 5. Juni 1956 Sprache: de
Boykott; Zulässigkeit der Berufung, Art. 44 OG, 28 ZGB, 41 OR. Nicht vermögensrechtliche Streitigkeit: Der Streit um die Mitgliedschaft bei einem Verein (Erw. 1). Boykott, Begriff und Wesen; Verdrängungsboykott durch Nichtaufnahme in einen Verband (Erw. 2). Voraussetzungen der Unzulässigkeit eines Boykotts (Erw. 3). Unzulässigkeit wegen der Schwere der Folgen (Erw. 4-7). Aufhebung des unzulässigen Boykotts durch Verpflichtung des Verbandes zur Aufnahme des Boykottierten (Erw. 8).
Dossiernummer: Datum: 31. Mai 1956 Sprache: de
Berufung an das Bundesgericht (Anschlussberufung) in einem Verfahren betr. Aufhebung der Vormundschaft und Anordnung einer Beiratschaft. Frage der Legitimation einer kantonalen Behörde.
Dossiernummer: Datum: 31. Mai 1956 Sprache: de
Berufung an das Bundesgericht. Parteien im Verfahren betr. Errichtung einer Beiratschaft. Letztinstanzlicher kantonaler Entscheid? (Art. 48 OG). Errichtung einer Beiratschaft (Art. 395 ZGB). Die Kantone bestimmen die sachlich zuständigen Behörden und sind in der Ausgestaltung des kantonalen Instanzenzugs frei.
Dossiernummer: Datum: 18. Mai 1956 Sprache: de
Erbbiologische Expertise (Ähnlichkeits- und Unähnlichkeitsbeweis) im Vaterschaftsprozess. 1. Was für eine Rolle kommt diesem Beweismittel im allgemeinen zu? (Erw. 2). 2. Gegenüber der Vermutung nach Art. 314 Abs. 1 ZGB und ebenso gegenüber der durch nachgewiesenen Drittverkehr der Mutter in der kritischen Zeit an sich begründeten exceptio plurium vermag ein erbbiologischer Befund nur bei einem an Sicherheit grenzenden schlüssigen Ergebnis durchzudringen (Erw. 1 und 3).
Dossiernummer: Datum: 8. Mai 1956 Sprache: de
Bau auf fremdem Grundstück. Ersatzansprüche des bauenden Materialeigentümers. Art. 672 Z GB. 1. Wie weit ist Art. 672 Abs. 2 ZGB analog anwendbar zu Gunsten eines bauenden Materialeigentümers, insbesondere bei mala fides superveniens des Grundeigentümers? (Erw. 3). 2. Wann ist der bauende Materialeigentümer als gutgläubig zu betrachten? (Erw. 4). 3. Art. 672 Abs. 1 ZGB ist dahin zu ergänzen, dass der Grundeigentümer den auf eigene Kosten bauenden gutgläubigen Materialeigentümer nach Ermessen des Richters auch für den ihm ausser dem Materialwert entstandenen Bauaufwand zu entschädigen hat (Erw. 5).
Dossiernummer: Datum: 27. März 1956 Sprache: fr
Kraftloserklärung von Inhaberaktien, Gesetzeslücke; Art. 971, 972, 981 ff. OR, Art. 1 ZGB. Voraussetzungen und Wirkungen der Kraftloserklärunrung. Rechtsnatur des Verfahrens auf Kraftloserklärung. Teilnahme des Schuldners am Verfahren. Verneinung einer Gesetzeslücke in dieser Hinsicht. Ausstellung neuer Titel.
Dossiernummer: Datum: 19. März 1956 Sprache: fr
Aktiengesellschaft. Art. 663 Abs. 2 OR. Überprüfungsbefugnis des Richters. Auf welchem Wege kann die Verwaltung stille Reserven anlegen? (Erw. 1). Art. 697 Abs. 3 OR. Anwendbarkeit der Vorschrift auf stille Reserven? (offen gelassen). Begriff der Gefährdung der Interessen der Gesellschaft (Erw. 2).
Dossiernummer: Datum: 14. Februar 1956 Sprache: fr
Erfindungspatente; Alleinverkaufsrecht. OG Art. 67 ist mindestens auf jene Fälle anwendbar, in denen die Gültigkeit eines Patentes streitig ist (Erw. I 1). OG Art. 55 Abs. 1 lit. c. In Streitigkeiten über Erfindungspatente ist die Einreichung technischer Gutachten durch die Parteien auch im Berufungsverfahren noch zulässig (Änderung der Rechtsprechung; Erw. I 2). Alleinverkaufsrecht, Rechtsnatur. Auslegung der Vertragsbestimmung betr. ein solches (Erw. III 1). OR Art. 192 ff., 197 ff. Ist die Kaufsache die Nachahmung eines patentgeschützten Gegenstandes, so kann sich der Käufer nicht auf die Bestimmungen über die Entwehrung berufen, sondern lediglich auf Art. 197 ff. OR (Erw. III 2). Überprüfungsbefugnis des Bundesgerichts hinsichtlich des Vorliegens einer Erfindung. Bedeutung der Ansicht der Fachleute (Erw. III 3 a). Auslegung des Patentanspruchs, insbesondere unter Heranziehung der Patentbeschreibung (Erw. III 3 b). Neuheit, insbesondere wenn die Erfindung lediglich in der Veränderung der Ausmasse einer bekannten Vorrichtung besteht (Erw. III 3 b i.f.). Ein Unteranspruch kann selbst bei Nichtigkeit des Hauptanspruches gültig sein (Erw. III 3 c). Kombinationserfindung (Erw. III 3 d).
Dossiernummer: Datum: 7. Februar 1956 Sprache: de
Schadenersatzpflicht eines Skifahrers wegen fahrlässiger Körperverletzung. a) Art. 41 Abs. 1 OR. Widerrechtlichkeit (Erw. 1). Fahrlässigkeit (Erw. 2). b) Art. 43 Abs. 1 OR. Anpassung der Ersatzpflicht an die Grösse des Verschuldens (Erw. 3, 5). c) Art. 44 Abs. 1 OR. Herabsetzung des Schadenersatzes wegen Mitverschuldens des Geschädigten (Erw. 4, 5). d) Art. 46 OR. Schadenersatz wegen Erschwerung des wirtschaftlichen Fortkommens (Erw. 6). Nachklage (Erw. 8). e) Art. 47 OR. Genugtuung wegen Körperverletzung (Erw. 7).
Dossiernummer: Datum: 6. Februar 1956 Sprache: it
Pactum de non licitando. 1. Schliessen Bewerber bei einer Ausschreibung betreffend den Verkauf eines Waldbestandes zum Abholzen ein pactum de non licitando, um zu erreichen, dass der Zuschlag an den einen von ihnen zu einem niedrigeren als dem sonst gemachten Angebot erfolge, so ist die getroffene Vereinbarung auf Grund von Art. 20 OR nichtig. 2. Die dem interessierten Gemeinwesen zustehende Befugnis, den Zuschlag nicht vorzunehmen oder seine Gültigkeit nach Art. 230 OR anzufechten, bewirkt nicht, dass die wegen ihres Zweckes nichtige Vereinbarung Gültigkeit erlangt.

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