Liste der BGE

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Dossiernummer: Datum: 14. Juni 1956 Sprache: de
1. Beginn der Rekursfrist gegen einen während der Betreibungsferien oder des Rechtsstillstandes zugestellten Beschwerdeentscheid (Art. 56 SchKG). 2. Eine nur hinsichtlich der Höhe angefochtene Lohnpfändung kann von der Aufsichtsbehörde auch nach ihrer grundsätzlichen Zulässigkeit überprüft und allenfalls aufgehoben werden. 3. Reihenfolge der Pfändung der Vermögensobjekte. Unter "Forderungen" im Sinne von Art. 95 Abs. 1 SchKG sind nicht Lohnguthaben usw. gemäss Art. 93 zu verstehen; solche sind vielmehr erst nach bzw. in Ermangelung von beweglichem und unbeweglichem Vermögen zu pfänden.
Dossiernummer: Datum: 31. Mai 1956 Sprache: de
Zwangsversteigerung (Art. 125 ff., 133 ff., 156, 256 SchKG). Wer in fremdem Namen bietet, hat sich auf Verlangen des Steigerungsleiters über seine Handlungsbefugnis auszuweisen. Ist er dazu nicht in der Lage, so darf sein Angebot unberücksichtigt bleiben. - Art. 58 Abs. 2, 102, 130 VZG.
Dossiernummer: Datum: 7. Mai 1956 Sprache: de
Lohnpfändung, Legitimation zur Beschwerde. Art. 17 ff., 93 SchKG. Wegen der Lohnpfändung können sich ausser dem Schuldner auch die auf sein Einkommen angewiesenen Familienangehörigen beschweren (Änderung der Rechtsprechung).

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