Warenumsatzsteuer: Die in Art. 14 Abs. 1 lit. b WUStB für "Zeitungen (einschliesslich Zeitschriften)" angeordnete Steuerbefreiung erstreckt sich nicht auf gratis abgegebene periodische Druckschriften, die ausschliesslich oder hauptsächlich der Geschäftsreklame für den Herausgeber oder eine hinter ihm stehende Gruppe von Unternehmungen dienen.