Liste der BGE

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Dossiernummer: Datum: 10. Juli 1958 Sprache: de
Genugtuung wegen Ehestörung (Art. 28 ZGB, Art. 49 OR). Zulässigkeit und Voraussetzungen der Klage eines Ehegatten gegen die Drittperson, mit welcher der andere Ehegatte ehewidrige Beziehungen unterhält, auf Leistung einer Geldsumme als Genugtuung.
Dossiernummer: Datum: 10. Juli 1958 Sprache: de
Ehescheidung wegen tiefer Zerrüttung. 1. Auf Klage des an der tiefen Zerrüttung mehr schuldigen Ehegatten kann die Scheidung ausgesprochen werden, wenn der weniger schuldige auf den Schutz des Art. 142 Abs. 2 ZGB verzichtet und in die Scheidung einwilligt (Bestätigung der Praxis). 2. Der vorwiegend schuldigen Partei ist, obwohl die Scheidung in Gutheissung ihrer Klage ausgesprochen wird, von Amtes wegen eine Wartefrist aufzuerlegen, die bei Ehebruch bis auf 3 Jahre gehen kann (Art. 150 ZGB).
Dossiernummer: Datum: 3. Juli 1958 Sprache: de
Ausgleichungspflicht der gesetzlichen Erben (Art. 626 ZGB). Gemischte Schenkung? Bewertung der beidseitigen Leistungen nach den Verhältnissen zur Zeit des Vertragsabschlusses. Einfluss eines limitierten Vorkaufsrechts, einer Nutzniessung, entgeltlicher Wohnrechte und weiterer Belastungen des Käufers auf den Verkehrswert einer Liegenschaft. Muss das Bestehen eines Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung den Beteiligten bewusst gewesen sein? Anordnung des Ausgleichungspflicht im Sinne von Art. 626 Abs. 1 ZGB? Vermögensabtretung im Sinne von Art. 626 Abs. 2 ZGB. Ausdrückliche Befreiung von der Ausgleichungspflicht?
Dossiernummer: Datum: 30. Juni 1958 Sprache: de
Erbschaftsverwaltung (Art. 554 ZGB). Zivilrechtsstreitigkeit (Art. 44/46 OG). Die Anordnung einer Erbschaftsverwaltung ist ein Akt der freiwilligen (nichtstreitigen) Gerichtsbarkeit, somit keine Zivilrechtsstreitigkeit, und zwar auch dann, wenn ein Willensvollstrecker sich dieser Massnahme widersetzt und in eventuellem Sinne das Amt eines Erbschaftsverwalters unter Berufung auf Art. 554 Abs. 2 ZGB für sich beansprucht.
Dossiernummer: Datum: 19. Juni 1958 Sprache: fr
Haftpflicht der Eisenbahnunternehmungen (Art. 1 und 8 EHG). 1. Verschulden des Getöteten oder Verletzten, der aussteigt, nachdem sich der Zug in Fahrt gesetzt hat (Erw. 1). 2. Verschulden der Eisenbahnunternehmung: zu kurzes, ein normales Aus- und Einsteigen der Reisenden nicht ermöglichendes Anhalten an einer Station; pflichtwidriges Verhalten des Kondukteurs, der einen Reisenden vom fahrenden Zug aussteigen lässt, obwohl er ihn daran hindern könnte (Erw. 2, a und c). 3. Kein Verschulden des Kondukteurs, der gemäss den dem Personal erteilten Weisungen auf der Höhe des letzten Wagens steht, um den Zug zu beobachten, bevor er dessen Abfahrtsbereitschaft ankündigt; hiebei liegt ihm nur eine allgemeine Aufsicht ob (Erw. 2, b). 4. Gleiche Grösse des Verschuldens des Verunfallten und der Bahnunternehmung (Erw. 3). 5. Ablehnung eines Genugtuungsanspruchs im Hinblick auf die Umstände des Unfalls und auf das gleiche beidseitige Verschulden (Erw. 5).
Dossiernummer: Datum: 17. Juni 1958 Sprache: fr
Nichtiger Liegenschaftskauf. Rückerstattungspflicht. 1. Frage der Gültigkeit eines Vertrages, in dem ein niedrigerer Preis als der vereinbarte angegeben ist (Erw. 1). 2. Rechtsmissbräuchliche Geltendmachung der Vertragsnichtigkeit? Massgebende Gesichtspunkte. Einfluss der Vertragserfüllung. Begriff der Erfüllung (Erw. 2). 3. Die Rückerstattungspflicht des unrechtmässigen Besitzers richtet sich nach ZGB Art. 938/40, nicht nach OR Art. 62 ff. Rechte und Pflichten des gutgläubigen bzw. des bösgläubigen Besitzers. Voraussetzungen des bösen Glaubens. Festsetzung des durch den bösgläubigen Besitzer geschuldeten Ersatzes (Erw. 4).
Dossiernummer: Datum: 17. Juni 1958 Sprache: de
1. Art. 552 OR gestattet die Kollektivgesellschaft nur als Vereinigung natürlicher Personen. 2. Art. 55, 543 Abs. 3, 567 Abs. 3 OR. Die Mitglieder einer einfachen Gesellschaft haften aus unerlaubter Handlung eines andern Gesellschafters nicht, wenn er ohne ihr Einverständnis handelt.
Dossiernummer: Datum: 5. Juni 1958 Sprache: fr
1. Art. 48 OG. Begriff des Endentscheides (Erw. 1). 2. Feststellungsklage. Interesse an einer alsbald erfolgenden Feststellung der Rechte (Erw. 2). 3. Art. 100 KUVG und 56 MFG. Eintritt der SUVA, im Umfang ihrer Leistungen, in die Ansprüche des Verletzten gegen den Haftpflichtigen und dessen Versicherer. An dem den Leistungen der SUVA entsprechenden Versicherungsbetrag steht dem Verletzten kein Vorzugsrecht zu, selbst wenn die Haftpflichtversicherungssumme den Schaden nicht zu decken vermag und der Haftpflichtige zahlungsunfähig ist (Erw. 3, a und c). 4. Art. 60 VVG. Pfandrecht der SUVA am Ersatzanspruch des Schadensurhebers aus der Haftpflichtversicherung (Erw. 3, b).
Dossiernummer: Datum: 27. Mai 1958 Sprache: de
Haftung zwischen Haltern, Art. 39, 37 MFG. Bewertung der Betriebsgefahr (Erw. 2). Frage der Ersatzpflicht bei gleicher Betriebsgefahr, Schuldlosigkeit des Schädigers und leichtem Verschulden des Geschädigten (Erw. 3). Verschulden; Anforderungen an Sorgfalt bei Passfahrt im Winter (Erw. 4).
Dossiernummer: Datum: 17. Mai 1958 Sprache: de
Verwechselbarkeit von Wortmarken, Art. 6 Abs. 1 MSchG. Allgemeine Voraussetzungen. Die Marken "Compact" und "COM-PACTUS" sind verwechselbar (Erw. 1). Gänzliche Warenverschiedenheit, Art. 6 Abs. 3 MSchG, Anforderungen. Archivierungsanlagen und Fahrtreppen sind nicht gänzlich verschiedenartige Waren (Erw. 2). Unterlassungsklage, Art. 24 MSchG, Voraussetzungen (Erw. 3, 4).
Dossiernummer: Datum: 27. März 1958 Sprache: fr
Anleihenstitel mit Grundpfandrecht. Art. 875 Z. 1 ZGB. Die grundpfändliche Sicherheit besteht nur für die Obligationen, für die sie errichtet wurde, nicht für neue, später ohne Zustimmung der ursprünglichen Obligationäre herausgegebene Titel.
Dossiernummer: Datum: 13. März 1958 Sprache: de
"Vergleich und Erbteilungsvertrag", von dem sich einer der Beteiligten wegen Übervorteilung und Willensmängeln lossagt (Art. 21 und 23 ff. OR; Art. 7 ZGB). Ist diese Erklärung wegen Zession seiner Rechte an einen Dritten unwirksam? 1. Eine Zession kann später an eine aufschiebende Bedingung geknüpft werden durch einen vom Zessionar mitunterzeichneten Nachtrag (Erw. 1). 2. Auslegung der auf die Zession hinweisenden Stelle eines Briefes des Zessionars zur Entscheidung der Frage, ob er gemäss der ihm vom Zedenten eingeräumten Befugnis die Zession "in Kraft gesetzt" und dadurch den Rechtsübergang bewirkt habe (Erw. 2). 3. Schranken einer zulässigen Zession: a) Umfasst sie alle dem Zedenten gegen irgendwelche Dritte zustehenden, auch die künftigen Forderungen, so ist sie mit dem Recht der Persönlichkeit nicht vereinbar (Art. 27 Abs. 2 ZGB) und verstösst auch gegen die guten Sitten (Art. 20 OR). b) Dem Zessionar darf nicht die erbrechtliche Stellung des Zedenten eingeräumt werden (Art. 635 Abs. 2 ZGB). c) Die mit dem Schuldverhältnis als solchem verbundenen Gestaltungsrechte verbleiben dem Zedenten. Inwiefern bedarf es zu ihrer Ausübung der Zustimmung des Zessionars? (Erw. 3).
Dossiernummer: Datum: 14. Januar 1958 Sprache: de
1. Art. 40 OG, Art. 3 BZP, Prüfung der Prozessvoraussetzungen. Hat das Bundesgericht zu prüfen, ob eine Partei im Beschwerdeverfahren nach Art. 68 ff. OG durch den Beistand oder vielmehr durch den Inhaber der elterlichen Gewalt zu vertreten ist? (Erw. 2). 2. Art. 647 Abs. 3 OR, Änderung der Statuten der Aktiengesellschaft. Der Beschluss über die Verlegung des Sitzes wird auch den Aktionären gegenüber erst mit der Eintragung in das Handelsregister wirksam (Erw. 3). 3. Art. 68 Abs. 1 lit. b OG, Beschwerde wegen Verletzung von Bestimmungen über den Gerichtsstand. a) Der Verstoss gegen Art. 59 BV kann nur mit staatsrechtlicher Beschwerde gerügt werden (Erw. 4). b) Einrede der örtlichen Unzuständigkeit wegen Sachzusammenhanges oder Einrede der Rechtshängigkeit? (Erw. 5).

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