1. Art. 3 MFG. Wann ist die Verurteilung wegen Verletzung kantonaler Verkehrsvorschriften bundesrechtswidrig? 2. BRB vom 3. März 1953 über die Einführung neuer Strassensignale. Das Anbringen des in Art. 16 dieses BRB beschriebenen Signals ist nicht Bedingung für die Gültigkeit des Signals Nr. 17 der Verordnung über die Strassensignalisation.
Art. 27 Abs. 1, 25 Abs. 1 MFG. Vortrittsrecht des von rechts Kommenden.
Pflichten des Vortrittsberechtigten gegenüber den Fahrzeugen, die von links kommen.