Liste der BGE

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Dossiernummer: Datum: 4. Dezember 1959 Sprache: de
Postregal; Konzession für Personenbeförderung. 1. Ein Entscheid, mit dem das Post- und Eisenbahndepartement bestimmte Fahrten für konzessionspflichtig erklärt und die Konzession hiefür verweigert, unterliegt der Verwaltungsgerichtsbeschwerde, soweit die Konzessionspflicht bestritten wird, und im übrigen der Verwaltungsbeschwerde an den Bundesrat. 2. Für gewerbsmässige und regelmässige internationale Rundfahrten mit Ausgangs- und Endpunkt in der Schweiz und mit Gelegenheit zum Unterbruch im Ausland ist eine schweizerische Konzession erforderlich.
Dossiernummer: Datum: 2. Dezember 1959 Sprache: fr
Art. 4 BV; Anspruch auf rechtliches Gehör in Strafsachen. Ist der Anspruch auf rechtliches Gehör verletzt, wenn der Strafrichter den bedingten Strafvollzug widerruft, ohne den Verurteilten anzuhören und ohne die Gründe des zum Widerruf führenden Urteils zu prüfen? Besteht ein Unterschied, je nachdem die neue Verurteilung den Widerruf zwingend nach sich zieht oder nicht?
Dossiernummer: Datum: 2. Dezember 1959 Sprache: de
Art. 89 OG. Beschwerdefrist bei Zulassung zum Eid. Das "bedingte Urteil" im Sinne des § 160 der baselstädtischen ZPO umfasst einen Beweisbescheid auf Abnahme eines Beweismittels (Eid, Handgelübde) einerseits, ein alternatives Sachurteil auf Gutheissung oder Abweisung der Klage anderseits. Mit Bezug auf den Beweisbescheid läuft die Beschwerdefrist von der Eröffnung des "bedingten Urteils" an, mit Bezug auf das Sachurteil von dem Zeitpunkt an, da der vorbehaltene Beweis geleistet bzw. nicht erbracht worden ist.
Dossiernummer: Datum: 19. November 1959 Sprache: de
Verwaltungsgerichtsbeschwerde. Formelle Beschwerdelegitimation (Art. 103 Abs. 1 OG). Anforderungen an die Beschwerdebegründung (Art. 107 und 90 Abs. 1 OG). Sachlegitimation. Zivilstandsregister. Nennung des frühern Ehegatten im Eheregister, Familienregister und Familienbüchlein (Art. 94, 117 und 146 ZStV). Rüge der Gesetzwidrigkeit von Vorschriften der ZStV. Bedeutung des Familienbüchleins.
Dossiernummer: Datum: 18. November 1959 Sprache: fr
Art. 4 BV; formelle Rechtsverweigerung. Eine Behörde, die gemäss gesetzlicher Vorschrift aus einer bestimmten Zahl von Mitgliedern besteht, begeht eine Rechtsverweigerung, wenn sie in unvollständiger Besetzung einen Entscheid fällt.
Dossiernummer: Datum: 11. November 1959 Sprache: de
Eigentumsgarantie; Erfordernis der gesetzlichen Grundlage für die Auflage, dass beim Bau eines neuen Gebäudes genügend Einstellplätze für Motorfahrzeuge errichtet werden. Vorschriften, die dem Gemeinwesen die Strassenpolizei übertragen und die Sicherheit des Verkehrs gefährdende Vorrichtungen verbieten, stellen keine genügende gesetzliche Grundlage dar.
Dossiernummer: Datum: 23. Oktober 1959 Sprache: de
Wehrsteuer auf dem Liquidationsgewinn, Art. 21 Abs. 1 lit. d WStB. 1. Tragweite dieser Bestimmung. Fall des Steuerpflichtigen, der einen Betriebszweig (Bäckerei) aufgibt mit der Folge, dass die Buchführungspflicht dahinfällt, wobei er die Liegenschaft für den aufrecht erhaltenen Betriebszweig (Gastwirtschaft) weiterverwendet und sie schliesslich mit Gewinn verkauft. Zeitpunkt der Geschäftsaufgabe: Verpachtung der Bäckerei oder Verkauf der Liegenschaft? Berechnung des Liquidationswertes (Erw. 1 und 2). 2. Aufteilung der Liegenschaft in Geschäfts- und Privatvermögen? (Erw. 3). 3. Verbindlichkeit des Buchwertes (Erw. 4). 4. Darf die kantonale Rekurskommission in einem Falle, wo die Veranlagungsbehörde den Liquidationsgewinn und das übrige Einkommen zu Unrecht gesondert eingeschätzt, der Steuerpflichtige aber nur die Besteuerung des Liquidationsgewinnes angefochten hat, die beiden Veranlagungen in eine einzige zusammenziehen? (Erw. 7).
Dossiernummer: Datum: 21. Oktober 1959 Sprache: de
Kantonales Steuerrecht. Willkür. Besteuerung des auf Wertschriften des Privatvermögens erzielten Kapitalgewinnes. Bestimmung des Gestehungswertes der bei einer Erbteilung übernommenen Wertpapiere (Erwerbspreis des Erblassers oder Anrechnungswert bei der Erbteilung).
Dossiernummer: Datum: 9. Oktober 1959 Sprache: de
Wehrsteuer; Hinterziehungsversuch (Art. 131 Abs. 2 WStB). 1. Subjektiver Tatbestand. 2. Grundsätze für die Bemessung der Busse.
Dossiernummer: Datum: 8. Oktober 1959 Sprache: fr
Untergang des Grundeigentums und Preisgabe. Voraussetzungen der Löschung im Grundbuch. Art. 666, 964 und 965 ZGB.
Dossiernummer: Datum: 7. Oktober 1959 Sprache: fr
Art. 14 des BG vom 26. September 1931 über die wöchentliche Ruhezeit (RZG); Willkür. 1. Erschöpfung der kantonalen Rechtsmittel bei einer staatsrechtlichen Beschwerde wegen Verletzung von Art. 4 BV (Erw. 1). 2. Ist es willkürlich, wenn der Richter es auf Grund von Art. 14 RZG ablehnt, Ruhetage, die während der Dauer des Anstellungsverhältnisses hätten gewährt werden können, durch eine Abfindung in Geld zu ersetzen? (Erw. 2). 3. Ist es willkürlich, dem Angestellten, der von seinem Arbeitsgeber genötigt wird, seine Ferien von einem Tag zum andern zu nehmen, als Entschädigung hiefür nur zwei Taglöhne zuzusprechen? (Erw. 3).
Dossiernummer: Datum: 7. Oktober 1959 Sprache: de
Art. 4 BV. Rechtliches Gehör im Steuerverfahren. Auslegung kantonaler Verfahrensvorschriften. Anwendung der unmittelbar aus Art. 4 BV herzuleitenden Verfahrensregeln zur Sicherung des rechtlichen Gehörs (Erw. 1). Grenzen der freien Rechtsfindung der Verwaltung und der Gerichte. Formelle Rechtsverweigerung durch überspitzten Formalismus, der die Durchführung des materiellen Rechts in unhaltbarer Weise erschwert (Erw. 3). Das bündnerische Steuerverfahren schliesst die kumulative Einsprache nicht aus (Erw. 2-5).
Dossiernummer: Datum: 18. September 1959 Sprache: fr
Art. 3 Abs. 1 letzter Satz UB. Kann die Bewilligung, eine neue Unternehmung zu eröffnen, auf die Person des Gesuchstellers beschränkt werden?
Dossiernummer: Datum: 18. September 1959 Sprache: fr
Wehrsteuer. Besteuerung des Reingewinns einer Aktiengesellschaft, welche bezweckt, ein Wohnhaus zu errichten und die Wohnungen an ihre Aktionäre zu vermieten.
Dossiernummer: Datum: 16. September 1959 Sprache: de
Abkommen zwischen der Schweiz. Eidgenossenschaft und den Vereinigten Staaten von Amerika zur Vermeidung von Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen. Auslegung des Abkommens. Kapitalgewinne eines amerikanischen Staatsangehörigen mit schweizerischem Wohnsitz auf Wertschriftenvermögen in den USA fallen nicht unter das Abkommen, auch wenn sie in Amerika besteuert werden.

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