1. Art. 1, 16 Abs. 1 Ziff. 1 aPatG. Begriff der Erfindung. 2. Art. 67 Ziff. 1 OG. Wann rechtfertigt es sich, in Streitigkeiten über Erfindungspatente die tatsächlichen Feststellungen über technische Verhältnisse zu überprüfen und neue Beweismassnahmen zu treffen?