Liste der BGE

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Dossiernummer: Datum: 21. Dezember 1960 Sprache: de
Legitimation zur staatsrechtlichen Beschwerde wegen rechtswidriger Begünstigung Dritter durch einen kantonalen Erlass. Präzisierung der Rechtsprechung (Erw. 1). Rechtsgleichheit. Handels- und Gewerbefreiheit. Kantonales Gesetz, das den Zahntechnikern, die eine besondere Prüfung bestehen, die Abdrucknahme für die Herstellung von Gebissen und die Einpassung derselben gestattet. Die Übergangsbestimmung, welche diese Prüfung denjenigen Zahntechnikern erlässt, die bisher jahrelang verbotenerweise solche Arbeiten im Munde der Patienten vorgenommen haben, verstösst gegen Art. 4 und 31 BV (Erw. 2).
Dossiernummer: Datum: 14. Dezember 1960 Sprache: de
Vorläufige Eintragung des Bauhandwerkerpfandrechts. Willkür. An die in Art. 961 Abs. 3 ZGB verlangte Glaubhaftmachung des Pfandrechtsanspruchs dürfen keine strengen Anforderungen gestellt werden; im Zweifelsfall ist die vorläufige Eintragung zu bewilligen und die Entscheidung über den Bestand des Pfandrechts dem ordentlichen Richter zu überlassen.
Dossiernummer: Datum: 23. November 1960 Sprache: de
Art. 4 und 31 BV. Handels- und Gewerbefreiheit; Grundsatz der Verhältnismässigkeit polizeilicher Eingriffe und der Gleichbehandlung der Gewerbegenossen. 1. Vorschriften. welche die Schliessung der Ladengeschäfte an einem Werktag anordnen, um dem Personal die nötige Freizeit zu sichern, halten vor Art. 31 BV stand (Bestätigung der Rechtsprechung; Erw. 1). 2. In entsprechender Weise können die Gastwirtschaften zur Schliessung an einem Tag der Woche verpflichtet werden (Erw. 2). Wie weit kann dieses Gebot auf Hotelbetriebe Anwendung finden? (Erw. 3).
Dossiernummer: Datum: 18. November 1960 Sprache: de
Warenumsatzsteuer: Besteuerung von Tiefbauarbeiten; pauschaler Abzug für Kosten der Bauplatzinstallationen; Voraussetzungen, unter denen Seilbahnen als solche Installationen anerkannt werden.
Dossiernummer: Datum: 4. November 1960 Sprache: de
Wehrsteuer: Vom Roheinkommen des buchführungspflichtigen Kaufmanns können Zuwendungen, die er einer religiösen Gemeinschaft nicht aus geschäftlichen Gründen, sondern um seines Glaubens willen erbringt, nicht abgezogen werden (Art. 22 Abs. 1 lit. f, Art. 23 WStB).
Dossiernummer: Datum: 4. November 1960 Sprache: fr
Wehrsteuer. Wann hat die Veranlagungsbehörde einen Vorentscheid darüber zu treffen, ob jemand grundsätzlich steuerpflichtig sei? (Erw. 2). Ein solcher Entscheid kann gemäss Art. 99 WStB durch Einsprache und sodann durch Beschwerde bei der kantonalen Rekurskommission angefochten werden. (Erw. 3).
Dossiernummer: Datum: 20. Oktober 1960 Sprache: fr
Art. 90 lit. b OG. Welchen Anforderungen muss die Beschwerdebegründung hinsichtlich Darlegung der wesentlichen Tatsachen und Geltendmachung einer Verletzung verfassungsmässiger Rechte genügen, damit auf die staatsrechtliche Beschwerde eingetreten werden kann?
Dossiernummer: Datum: 11. Oktober 1960 Sprache: de
1. Art. 97 ff. OG. Kann nach der Abweisung eines Wiedererwägungsgesuches Verwaltungsgerichtsbeschwerde geführt werden? (Erw. 1, 2). 2. Art. 944 Abs. 2 OR, Art. 45, 46 HRegV. a) Begriff der territorialen Bezeichnung in einer Firma (Erw. 4). b) Die Nichtbewilligung der Firma "Eurotreuhand" bleibt im Rahmen des Ermessens (Erw. 5).
Dossiernummer: Datum: 7. Oktober 1960 Sprache: fr
Bewilligung, ein Atelier für das Gravieren von Clichés zum Abdruck der Stunden und Namen auf Uhrenzifferblättern zu betreiben. Art. 3 und 4 UB. 1. Ist die Bewilligung erforderlich, wenn der Gesuchsteller allein, ohne Beizug von Arbeitskräften, arbeiten will? Stellt sich die Frage gleich, wenn die in Aussicht genommenen Arbeiten nicht von einem Heimarbeiter ausgeführt werden können? (Erw. 1 und 2). 2. Anforderungen an einen Stahlstecher, der allein in selbständiger Stellung arbeiten will (Erw. 3 und 4).
Dossiernummer: Datum: 23. September 1960 Sprache: de
Wehrsteuer; Abzüge vom rohen Einkommen. 1. Eine Abschreibung auf überbauten Liegenschaften wegen Abbruchs alter Geschäftshäuser ist nicht zu berücksichtigen, wenn die dem Abbruch zugeschriebene Wertverminderung durch eine Vermehrung des Bodenwertes ausgeglichen wird. 2. Die Kosten des Abbruches der sofort durch einen Neubau ersetzten Gebäude sind nicht Gewinnungs-, sondern Anlagekosten.
Dossiernummer: Datum: 23. September 1960 Sprache: de
Wehrsteuer: Unterliegen Vergütungen, die der Eigentümer einer Baulandparzelle von einer Unternehmung für den ihr überlassenen Abbau der dortigen Kies- und Sandschicht erhält, der Steuer für Einkommen aus unbeweglichem Vermögen?
Dossiernummer: Datum: 6. Juli 1960 Sprache: it
Ergänzungssteuer auf dem Kapital der Aktiengesellschaften. Art. 4 und 46 Abs. 2 BV. 1. Art. 49 des tessinischen Steuergesetzes, wonach der Ergänzungssteuer auf dem Kapital der A.-G. auch der Betrag unterliegt, um den das Liegenschaftsvermögen das Grundkapital und die Reserven übersteigt, verstösst nicht gegen Art. 4 BV (Erw. 2). 2. Die Erhebung einer solchen Steuer auch von den Gesellschaften, welche im Kanton weder den Sitz noch eine Betriebsstätte haben, verstösst gegen das Doppelbesteuerungsverbot (Art. 46 Abs. 2 BV) (Erw. 3). 3. Falls sie für die Liegenschaften im Kanton der auch für natürliche Personen mit Wohnsitz in andern Kantonen vorgesehene Vermögenssteuer unterworfen sind, haben die Versicherungsgesellschaften, bei welchen die oben erwähnten Voraussetzungen zutreffen, das Recht auf verhältnismässigen Schuldenabzug (Erw. 4).
Dossiernummer: Datum: 6. Juli 1960 Sprache: it
Kantonale Stempelabgabe auf Verträgen. Doppelbesteuerung. 1. Die tessinische Stempelabgabe ist eine Steuer, auf welche das Verbot der Doppelbesteuerung (Art. 46 Abs. 2 BV) anwendbar ist (Erw. a). 2. Kann der Kanton, auf dessen Gebiet die Vertragsurkunde errichtet wird, den Zessionar einer der Vertragsparteien auch dann für die Bezahlung der Stempelabgabe haftbar machen, wenn die Zession in einem andern Kanton erfolgt ist? (Frage offen gelassen. Erw. b). 3. Ein Kaufvertrag, in welchem gleichzeitig die Forderung des Verkäufers an einen Dritten abgetreten wird, untersteht der Steuerhoheit des Kantons, in welchem der Vertrag verurkundet wird, auch dann, wenn der in einem andern Kanton wohnhafte Zessionar sich die Genehmigung des Vertrags vorbehalten hat (Erw. c).
Dossiernummer: Datum: 10. Juni 1960 Sprache: it
Klage des im Dienst verunfallten Beamten gegen den Bund. 1. Im Rahmen des Art. 129 KUVG steht die auf Art. 339 OR gestützte Klage gegen den Arbeitgeber auf Schadenersatz aus Betriebsunfall auch dem Postbeamten zu (Erw. 2). 2. Der Genugtuungsanspruch verjährt nach Art. 127 OR mit Ablauf von 10 Jahren (Erw. 7). 3. Die in Art. 129 Abs. 2 KUVG vorgesehene Beschränkung der Haftung auf den Fall der groben Fahrlässigkeit gilt für den Genugtuungsanspruch nicht (Erw. 7).
Dossiernummer: Datum: 18. Februar 1960 Sprache: de
Staatsrechtliche Beschwerde, aktuelles und praktisches Interesse an der Beschwerdeführung (Art. 88 OG). Bejahung des Beschwerdeinteresses der Partei, die zwar in oberer kantonaler Instanz obgesiegt hat, jedoch, um einem Erfolg der von der Gegenpartei eingelegten Berufung an das Bundesgericht vorzubeugen, das kantonale Urteil wegen willkürlicher Unterlassung von Beweismassnahmen anficht. Prozessuale Behandlung der beiden Rechtsmittel (Art. 57 Abs. 5 OG).

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