Liste der BGE

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Dossiernummer: Datum: 13. Dezember 1960 Sprache: de
Mitbenützungsrecht, Art. 8 aPatG. Begriff der besonderen Veranstaltung. Verjährung des Schadenersatzanspruchs aus Patentverletzung, Art. 48 aPatG. Bei fortgesetzter Verletzung beginnt die Verjährung erst mit der letzten Verletzungshandlung zu laufen.
Dossiernummer: Datum: 8. Dezember 1960 Sprache: fr
1. Prüfung der Rechtnatur der Klage durch den Richter (Erw. 1). 2. Mängel einer durch Eintragung in einer Zivilstandsurkunde festgestellten Ehelicherklärung kraft nachfolgender Heirat der Eltern. Wirkungen solcher Mängel. Auf welchem Wege können sie beseitigt oder unschädlich gemacht werden? (Erw. 2). 3. Natur der Klage auf Berichtigung von Zivilstandseintragungen (Art. 45 Abs. 1 ZGB; Erw. 3 und 4). 4. Abgrenzung der staatlichen Gerichtsbarkeiten für Klagen betreffend den Familienstand und die Berichtigung von Zivilstandseintragungen (Art. 8 NAG; Erw. 5).
Dossiernummer: Datum: 3. November 1960 Sprache: de
Vorkaufsrecht nach EGG. 1. Landwirtschaftliches Gewerbe (Art. 6 EGG). Wegfall dieser Voraussetzung wegen Verpachtung des Landes an Nachbarn oder wegen Verkaufs in Stücken? Die Unterlassung eines Einspruchs gemäss Art. 18 ff. EGG und die Bewilligung des Verkaufs vor Ablauf der Sperrfrist gemäss Art. 218 OR haben keinen Einfluss auf das Vorkaufsrecht gemäss Art. 6 EGG. Ausübung dieses Rechts nur mit Bezug auf einen von mehreren gleichzeitig erfolgten Teilverkäufen. 2. Bei Verkauf eines Gewerbes, das sich im Mit- oder Gesamteigentum mehrerer Personen befindet, kann das Vorkaufsrecht im Sinne von Art. 6 EGG nur beanspruchen, wer zu jedem der Mit- oder Gesamteigentümer in einem nach Gesetz das Vorkaufsrecht begründenden Verwandtschaftsverhältnis steht.
Dossiernummer: Datum: 3. November 1960 Sprache: de
Klage auf Teilung einer Erbschaft. Art. 604 ZGB. 1. Als Streitwert hat, wenn der Teilungsanspruch als solcher streitig ist, der gesamte Wert des zu teilenden Vermögens zu gelten (Erw. 2). 2. Passivlegitimation (Erw. 3). 3. Wird das Gesamteigentum beibehalten, so besteht mangels Begründung einer andern Gemeinschaftsform die Erbengemeinschaft weiter (Erw. 4). 4. Eine gemäss Art. 473 ZGB dem überlebenden Ehegatten zugewendete Nutzniessung schliesst den Anspruch der Nachkommen, jederzeit die Teilung zu verlangen, nicht aus (Erw. 5). 5. Der Berechtigte kann die Nutzniessung unter Vorlegung einer Testamentsabschrift jederzeit im Grundbuch eintragen lassen; Art. 18 GBV (Erw. 6). 6. Wird dem Teilungsbegehren ein testamentarisches Teilungsverbot (für die Dauer der Nutzniessung) entgegengehalten, das der Kläger verneint, so ist zuerst diese Frage der Testamentsauslegung zu entscheiden (Beweislast desjenigen, der das Verbot geltend macht) und alsdann bei Bejahung des Verbotes ausserdem die eventuelle - nach Art. 521 und 533 ZGB nicht der Verjährung unterliegende - Einrede des Klägers, ein solches Verbot sei rechtswidrig (Art. 519 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB) und verletze jedenfalls die ihm als Pflichtteilserben zukommende Rechtsstellung (Art. 522 ZGB). (Erw. 7).
Dossiernummer: Datum: 28. Oktober 1960 Sprache: de
Vorkaufsrecht der Verwandten nach Art. 6 EGG. 1. Ausübung durch den Vater der Eigentümerin, der selber in ihrem Namen das Kaufsrecht eingeräumt hatte, und nur in der Absicht, jetzt einen höheren Preis zu erzielen als im Kaufrechtsvertrag vereinbart: diese Ausübung wird nicht geschützt, da missbräuchlich (dem Zweck des Vorkaufsrechts des EGG zuwider) und gegen Treu und Glauben (venire contra factum proprium), Erw. 2. 2. Zusprechung des Eigentums an den klagenden Käufer "gegen Barzahlung", Erw. 3 (Art. 656, 665, 963 ZBG; 82 OR).
Dossiernummer: Datum: 28. Oktober 1960 Sprache: fr
Eintragung eines vorehelichen Kindes auf Grund bewusst unwahrer Angaben der Eheleute (Art. 259 Abs. 1 ZGB). Wirkungen auf die bei der Ehescheidung gegebenen Geldansprüche (Art. 151 Abs. 1 und 156 Abs. 2 ZGB). a) Kann die Ehefrau trotz ihrer Zustimmung zu der falschen Ehelicherklärung als schuldlos betrachtet werden? Beeinträchtigt die Scheidung ihre Interessen? (Erw. 1). b) Der Umstand, dass das im Zivilstandsregister als ehelich eingetragene Kind nicht vom Ehemann abstammt, macht den ihm zuerkannten ehelichen Stand nicht unbedingt nichtig, sondern bildet bloss einen Grund zur Anfechtung nach Art. 262 ZGB. Verwirkung der Klage. Ausschluss einer Nichtigkeit nach Art. 20 OR (Erw. 2 und 4).
Dossiernummer: Datum: 2. Februar 1960 Sprache: de
1. Art. 46 Abs. 2 OR. Unsicherheit über die bleibenden Folgen der Körperverletzung erlaubt nicht, die Schadenersatzklage zur Zeit abzuweisen, sondern nur, bis auf zwei Jahre die Abänderung des Urteils vorzubehalten. 2. Art. 20, 25 Abs. 1 MFG. Vorsichtspflicht des Führers eines Motorwagens, der sich einer Gruppe von Kindern nähert.

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