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Dossiernummer: Datum: 8. Dezember 1960 Sprache: de
Konkursprivileg der Forderungen des Agenten aus dem A genturvertrag, Art. 219, Dritte Klasse, lit. c SchKG: Das Privileg setzt nicht voraus, a) dass der Agenturvertrag (nach Art. 418b Abs. 2 OR) dem schweizerischen Recht unterstehe (Erw. 2); b) dass "der Agent" eine natürliche Einzelperson sei; auch einer Agenturfirma in Gesellschaftsform steht es zu (Erw. 3).

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