Liste der BGE

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Dossiernummer: Datum: 20. Mai 1960 Sprache: de
Art. 45 Abs. 2 MFV, Art. 3 Abs. 1 Sig V. Die Nichtbeachtung der Sicherheitslinie ist nur strafbar, wenn sie vom Motorfahrzeugführer bei gehöriger Aufmerksamkeit ohne weiteres als solche erkannt werden kann.
Dossiernummer: Datum: 20. Mai 1960 Sprache: de
Art. 45 Abs. 2 MFV. Links der Sicherheitslinie darf erst dann überholt werden, wenn der Überholende sich vergewissert hat, dass ein zwingender Grund vorliegt, der die Übertretung der Vorschrift rechtfertigt.
Dossiernummer: Datum: 28. April 1960 Sprache: de
Art. 46 Abs. 1 und 3 MFV. Die zum Überholen erforderliche Strassenstrecke ist nicht frei, wenn nach der Verkehrslage mit der Möglichkeit gerechnet werden muss, dass während des Überholens ein Hindernis in die Fahrbahn treten könne; eine längere Autokolonne mit einer Geschwindigkeit von 100 km/Std. in einem Zug zu überholen, ist unvorsichtig.

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