1. Art. 36 Abs. 2, 55 Abs. 1 lit. a OG. Wird der Streitwert in der Berufungsschrift nicht angegeben, so ist dennoch auf die Berufung einzutreten, wenn er ohne weiteres mit Sicherheit erkennbar ist. Streitwert einer Klage auf Feststellung und Unterlassung unlauteren Wettbewerbs. 2. Internationales Privatrecht. Die unerlaubte Handlung untersteht hinsichtlich Voraussetzungen und Folgen nach der Wahl des Verletzten dem Rechte des Ortes, wo sie ausgeführt wird, oder dem Rechte des Ortes, wo ihr Erfolg eintritt.
3. Art. 1 UWG.
a) Vergleichende Werbung ist erlaubt, wenn die Vergleichung objektiv richtig, nicht irreführend und nicht herabwürdigend ist.
b) Ob eine dem wirtschaftlichen Wettbewerb dienende Äusserung in der Presse unlauter ist, hängt davon ab, wie der Leser sie verstehen muss.