Liste der BGE

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Dossiernummer: Datum: 21. Dezember 1962 Sprache: de
Einspruch gegen Liegenschaftskäufe. 1. Begriff des landwirtschaftlichen Heimwesens (Erw. 1). 2. Verkauf zahlreicher Parzellen, der zur Folge hat, dass ein landwirtschaftliches Gewerbe die Existenzfähigkeit verliert (Erw. 2). 3. Wichtige Gründe für die Aufhebung des Gewerbes? (Erw. 3).
Dossiernummer: Datum: 21. Dezember 1962 Sprache: de
Einspruch gegen Liegenschaftskäufe. 1. Beschwerdegründe (Erw. 1). 2. Das Einspruchsverfahren ist auch auf Kleinheimwesen anwendbar (Erw. 2). 3. Kauf zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben? (Erw. 2). 4. Begriff der Spekulation. Fall einer Bauunternehmung, die den gekauften Boden zum Eintausch von Bauland verwenden will (Erw. 3).
Dossiernummer: Datum: 7. Dezember 1962 Sprache: de
Rindviehzucht: Zuchtstierschau, Herdebuchwesen (Landwirtschaftsgesetz vom 3. Oktober 1951 und Verordnung des Bundesrates vom 29. August 1958). 1. Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde. Beschwerdegründe und Überprüfungsbefugnis des Bundesgerichts (Erw. 1-3). 2. Ausschluss eines Stiers von der Verwendung zur Zucht. Gesetzmässigkeit der Verordnungsvorschriften über die Organisation des Herdebuchwesens und die gebietsweise Beschränkung der staatlichen Förderung der Viehrassen (Erw. 4-11).
Dossiernummer: Datum: 14. November 1962 Sprache: it
Anschlussweiterziehung. Art. 78 Abs. 2 EntG. Der Grundsatz, wonach der Rückzug des Hauptrechtsmittels das Dahinfallen des anschlussweise ergriffenen Rechtsmittels zur Folge hat, gilt für die Weiterziehung im Enteignungsverfahren jedenfalls dann, wenn die Anschlussweiterziehung erst nach Ablauf der Frist für die Hauptweiterziehung erklärt worden ist.
Dossiernummer: Datum: 31. Oktober 1962 Sprache: de
Art. 46 Abs. 2 BV. Die Zinsen auf Darlehen, die ein Liegenschaftshändler zur Finanzierung seiner Geschäfte aufgenommen hat, sind ganz im Liegenschaftskanton zum Abzug zu bringen (Ausnahme vom Grundsatz des proportionalen Schuldenabzuges).
Dossiernummer: Datum: 6. Juni 1962 Sprache: de
1. Auslieferung; Erfordernis der beidseitigen Strafbarkeit. Beim Entscheid darüber, ob die verfolgte Tat im ersuchenden und im ersuchten Staat strafbar sei, hat der Auslieferungsrichter von der Darstellung des Sachverhalts auszugehen, die in den zur Begründung des Auslieferungsbegehrens vorgelegten Urkunden enthalten ist (Erw. 1). 2. Art. 148, 154 StGB. Begriff der Arglist; Abgrenzung des Betruges vom Inverkehrbringen gefälschter Waren (Erw. 2, 3).
Dossiernummer: Datum: 21. März 1962 Sprache: de
Gesetzesdelegation. Sofern es der gesetzgebenden Gewalt nicht durch eine Verfassungsbestimmung untersagt ist, darf sie die Befugnis zur Rechtsetzung, wenn auch nicht allgemein, so doch für eine bestimmte Materie, an ein anderes Staatsorgan weitergeben (delegieren)und dieses ermächtigen, durch Rechtsverordnung an Stelle des Gesetzgebers Recht zu schaffen. Im Rahmen der Delegation kann das andere Staatsorgan auch ermächtigt werden, von der allgemeinen gesetzlichen Regelung der Materie abzuweichen. Die Art. 45, 46 lit. e, 47, 54, 65 und 101 der st. gall. KV verbieten diese Gesetzesdelegation nicht.

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