Dossiernummer: Datum: 21. Dezember 1962Sprache: de
Einspruch gegen Liegenschaftskäufe. 1. Beschwerdegründe (Erw. 1).
2. Das Einspruchsverfahren ist auch auf Kleinheimwesen anwendbar (Erw. 2).
3. Kauf zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben? (Erw. 2).
4. Begriff der Spekulation. Fall einer Bauunternehmung, die den gekauften Boden zum Eintausch von Bauland verwenden will (Erw. 3).
Art. 46 Abs. 2 BV. Die Zinsen auf Darlehen, die ein Liegenschaftshändler zur Finanzierung seiner Geschäfte aufgenommen hat, sind ganz im Liegenschaftskanton zum Abzug zu bringen (Ausnahme vom Grundsatz des proportionalen Schuldenabzuges).