Grundstückkauf, Täuschung, Genehmigung; Gewährleistung. Art. 28, 31, 197 ff. OR. 1. Die Genehmigung ist auch nach erfolgter Geltendmachung der Unverbindlichkeit noch möglich (Erw. 2).
2. Genehmigung durch Erhebung der Preisminderungsklage (Erw. 2).
3. Haftung für zugesicherte Eigenschaften. Begriff des Minderwerts und der Zusicherung (Erw. 3).