Liste der BGE

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Dossiernummer: Datum: 18. September 1963 Sprache: fr
Art. 90 OG. Unzulässigkeit neuer Beweismittel und Vorbringen bei einer staatsrechtlichen Beschwerde, welche die Erschöpfung des kantonalen Instanzenzuges voraussetzt. Art. 4 BV und 81 SchKG. Der Rechtsöffnungsrichter handelt nicht willkürlich, wenn er beim Entscheid darüber, ob ein von einem ordentlichen Gericht eines andern Kantons gefälltes Urteil rechtskräftig und vollstreckbar sei, auf die Rechtskraftbescheinigung abstellt, die der Schreiber des ausserkantonalen Gerichts in gehöriger Form auf dem Urteil angebracht hat.
Dossiernummer: Datum: 18. September 1963 Sprache: de
Markenrecht. Schutzverweigerung gegenüber international hinterlegter Marke wegen Täuschungsgefahr über die Herkunft der Ware. Madrider Abkommen Art. 5. Pariser Verbandsübereinkunft (Fassung von Lissabon 1958) Art. 6 Abs. 1. MSchG Art. 14 Abs. 1 Ziff. 2. Frage der Zulässigkeit geographischer Angaben. Verwendung der Firma als Marke.
Dossiernummer: Datum: 18. September 1963 Sprache: de
Art. 88 OG: Dem in einem Submissionsverfahren nicht berücksichtigten Bewerber fehlt die Legitimation zur Beschwerde.
Dossiernummer: Datum: 17. September 1963 Sprache: de
Markenrecht, Schutzverweigerung gegenüber internationaler Marke wegen Gefahr der Täuschung über die Herkunft der Ware. Zulässigkeit geographischer Angaben, allgemeine Grundsätze (Erw. 2). Verhältnisse bei Tabakwaren (Erw. 3). Unzulässigkeit der Marke "Dorset" für Zigaretten, die nicht aus England stammen (Erw. 4, 5, 7). Unzulässigkeit der Marke "La Guardia" für Zigaretten, die nicht aus amerikanischen Tabaken hergestellt sind (Erw. 5). Verstoss gegen die Rechtsgleichheit? (Erw. 6). Bindung des Bundesgerichts in Verwaltungsgerichtsbeschwerden an die Rechtsbegehren der Parteien (Erw. 8). Madrider Abkommen Art. 5 Abs. 1. PVU 1958 Art. 6 Abs. 1. MSchG Art. 14 Abs. 1 Ziff. 2. OG Art. 109.
Dossiernummer: Datum: 29. August 1963 Sprache: de
Handelsregister, Genossenschaft. Die Frist gemäss Art. 876 Abs. 1 OR beginnt nicht mit dem tatsächlichen Ausscheiden des Genossenschafters, sondern mit dessen Eintragung durch das Handelsregisteramt zu laufen. Das Datum dieser Eintragung kann nicht nachträglich geändert werden.
Dossiernummer: Datum: 10. Juli 1963 Sprache: fr
Art. 4 BV. Anspruch auf rechtliches Gehör; Weigerung einer kantonalen Rechtsmittelinstanz, sich mit einer Beschwerde gegen ein Schiedsgerichtsurteil zu befassen. 1. Darf die obere Gerichtsinstanz eines Kantons die Zuständigkeit zur Beurteilung einer Beschwerde gegen ein Schiedsgerichtsurteil ablehnen, wenn das Schiedsgericht seinen Sitz in diesem Kanton hat und der Hoheit desselben nach dem Willen der Parteien untersteht (Frage offen gelassen; Erw. 1)? 2. Darf das freiburg. Kantonsgericht in einer Sache, die nach seiner Auffassung in keiner Beziehung zum Kanton Freiburg steht, sich unzuständig erklären für die Beurteilung einer Beschwerde gegen em Schiedsgerichtsurteil, nachdem ein ordentliches erstinstanzliches Gericht des Kantons Freiburg in der gleichen Sache seine Zuständigkeit für die Anordnung vorsorglicher Massnahmen bejaht hat (Erw. 3 und 4)?
Dossiernummer: Datum: 10. Juli 1963 Sprache: de
Art. 88 OG, Art. 4 BV. 1. Der Private, dem eine Aufgabe der öffentlichen Verwaltung zur entgeltlichen Besorgung übertragen worden ist, kann sich gegen den Entzug dieser Funktion mit der staatsrechtlichen Beschwerde wegen Verletzung des Art. 4 BV zur Wehr setzen (Erw. 2). 2. Rechtliches Gehör im Verwaltungsverfahren: Der Dritte, dessen rechtlich geschützte Interessen durch die im Verfahren zu treffende Verfügung unmittelbar berührt werden, hat Anspruch darauf, im Verfahren gehört zu werden (Erw. 3). 3. Willkürliche Umteilung von Tierbeständen, die einem Tierarzt im Tuberkulose- und Bangbekämpfungsverfahren zur Kontrolle zugewiesen worden sind? (Erw. 4).
Dossiernummer: Datum: 28. Juni 1963 Sprache: de
Verwaltungsgerichtsbeschwerde: Erfordernis der Darstellung der wesentlichen Tatsachen. Wehrsteuer für Einkommen: Besteuerung des Kapitalgewinns, den der Inhaber eines Garagebetriebes beim Verkauf der Geschäftsliegenschaft erzielt hat. War der Verkäufer zur Führung kaufmännischer Bücher verpflichtet?
Dossiernummer: Datum: 26. Juni 1963 Sprache: fr
Art. 88 OG. Eine Familienausgleichskasse ist nicht legitimiert zur staatsrechtlichen Beschwerde gegen einen Entscheid, der den Umfang ihrer Verpflichtung zur Zahlung von Familienzulagen im Verhältnis zu einer andern Kasse festsetzt und sie verurteilt, die von der andern Kasse zu Unrecht ausbezahlten Zulagen dieser Kasse zurückzuvergüten.
Dossiernummer: Datum: 5. Juni 1963 Sprache: de
Staatsrechtliche Beschwerde. Begriff der anfechtbaren Verfügung. Abgrenzung zwischen Hoheitsakten und privatrechtlichen Willenserklärungen der Verwaltungsbehörden (Erw. 4). Legitimation zur staatsrechtlichen Beschwerde wegen Verletzung des Grundsatzes der Gewaltentrennung im allgemeinen und zur Beschwerde dagegen, dass das fakultative Referendum durch einen Erlass oder Verwaltungsakt des Regierungsrates umgangen wird (Erw. 5). Grundsatz der Gewaltentrennung. Fakultatives Referendum. Beschluss des Regierungsrates des Kantons Basel-Stadt, durch welchen einer privaten Firma eine Baurechtsdienstbarkeit eingeräumt wird an einem staatlichen Grundstück, auf dem sich bereits ein Gebäude befindet. Anfechtung dieses Beschlusses durch Stimmberechtigte, weil der Baurechtsvertrag nach § 39 lit. e und f KV der Genehmigung durch den Grossen Rat und der Genehmigungsbeschluss des Grossen Rates gemäss § 29 KV dem fakultativen Referendum unterliege. Schutz der Beschwerde, weil der Baurechtsvertrag a) die "Veräusserung einer Liegenschaft" im Sinne von § 39 lit. e KV in sich schliesst (Erw. 10-12), b) als "wichtiger Vertrag" im Sinne von § 39 lit. f KV zu betrachten ist (Erw. 13-16), und c) im Widerspruch zu einem mangels Ergreifung des Referendums rechtskräftig gewordenen Grossratsbeschluss über die Verwendung des betreffenden Grundstücks und Gebäudes steht (Erw. 17).
Dossiernummer: Datum: 31. Mai 1963 Sprache: de
Wehrsteuer für Einkommen: Fall eines Puschlaver Weinbauern, welcher von ihm produzierten und zugekauften Veltliner Wein in der Schweiz absetzt.
Dossiernummer: Datum: 31. Mai 1963 Sprache: de
Einspruch gegen Liegenschaftskäufe: Fall eines Ehepaars, das ein im Eigentum der Frau stehendes Bauernhaus bewohnt und auf dem Land, das teils dem Manne, teils der Frau gehört, gemeinsam die Landwirtschaft betreibt. Der Verkauf einer Liegenschaft des Mannes unterliegt dem Einspruchsverfahren.
Dossiernummer: Datum: 28. Mai 1963 Sprache: de
Handelsregister. Verwendung einer nationalen Bezeichnung im Namen eines einzutragenden Vereins (Art. 47 in Verbindung mit Art. 45 HRegV). Fall einer Vereinigung von Firmen eines bestimmten Wirtschaftszweigs, die sich als "schweizerisch" bezeichnen will. Voraussetzungen der Bewilligung.
Dossiernummer: Datum: 9. Mai 1963 Sprache: de
Schweizerbürgerrecht: Status einer gebürtigen Schweizerin, welche einen Bürger der Dominikanischen Republik geheiratet hat, ohne eine Erklärung betreffend ihre Staatsangehörigkeit abzugeben.
Dossiernummer: Datum: 20. März 1963 Sprache: de
Legitimation der Gemeinde zur staatsrechtlichen Beschwerde. Gemeindeautonomie. 1. Als Trägerin öffentlicher Gewalt ist die Gemeinde zur staatsrechtlichen Beschwerde nur legitimiert, wenn sie ihre Autonomieverteidigt oder wenn sie Entscheidungen anficht, durch welche ihre Existenz oder der Bestand ihres Gebietes in Frage gestellt werden. Wann ist letzteres der Fall? (Erw. 1). 2. Den Entscheid, durch welchen eine kantonale Behörde den bisher bestrittenen Verlauf der Grenze zwischen zwei Gemeinden festlegt, wegen Verletzung von Art. 4 BV (Willkür und Verweigerung des rechtlichen Gehörs) anzufechten, ist die Gemeinde nicht legitimiert, während die Rüge, dass der Entscheid von einer unzuständigen kantonalen Behörde gefällt worden sei und daher die Gemeindeautonomie verletze, unbegründet ist (Erw. 2 und 4).

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