Liste der BGE

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Dossiernummer: Datum: 4. Dezember 1963 Sprache: fr
Doppelbesteuerung; Stempelabgaben. Wenn eine Urkunde einer nach dem beurkundeten Wert bemessenen Stempelabgabe unterliegt und in verschiedenen Kantonen unterzeichnet worden ist, steht das Recht zur Abgabeerhebung demjenigen Kanton zu, auf dessen Gebiet die letzte Unterschrift auf die Urkunde gesetzt worden ist.
Dossiernummer: Datum: 4. Dezember 1963 Sprache: de
Einführung des fakultativen Finanzreferendums in einer bernischen Gemeinde. Anfechtung durch einen Stimmberechtigten. 1. Legitimation und Frist zur Beschwerde; Überprüfungsbefugnis des Bundesgerichts (Erw. 1-3). 2. Auslegung der Bestimmung des kantonalen Gemeindegesetzes, wonach grössere Gemeinden befugt sind, für die Vorberatung sämtlicher die Kompetenz des Gemeinderates übersteigenden Gegenstände ein Gemeindeparlament zu bestellen und diesem auch die endgültige Erledigung bestimmter Geschäfte zu übertragen. Haben die Gemeinden auf Grund dieser Bestimmung nur die Möglichkeit, dem Gemeindeparlament entweder die Vo rberatung oder die definitive Erledigung von Geschäften zu übertragen, oder können sie ihm auch die Erledigung unter Vorbehalt des fakultativen Referendums übertragen? (Erw. 4). 3. Willkürliche Änderung der bisherigen Auslegungspraxis des Regierungsrats als kantonaler Aufsichtsbehörde über die Gemeinden? (Erw. 5).
Dossiernummer: Datum: 27. November 1963 Sprache: de
Art. 4 BV, Art. 34 VMK. Es ist nicht willkürlich, der getrennt lebenden Ehefrau, die den Mietvertrag nicht als Mieterin unterzeichnet hat, selbst dann das Recht abzusprechen, in eigenem Namen gegen die Kündigung des Vertrages Einsprache zu erheben, wenn sie auf Grund einer richterlichen Anordnung die eheliche Wohnung allein benutzt und der Ehemann von einer Einsprache Abstand nimmt (Erw. 2). Wann hat die Mieterschutzbehörde vorfrageweise die obligationenrechtliche Gültigkeit der Kündigung zu prüfen? (Erw. 4).
Dossiernummer: Datum: 20. November 1963 Sprache: de
Eigentumsgarantie; Natur- und Heimatschutz. 1. Überprüfungsbefugnis des Bundesgerichts mit Bezug auf die gesetzliche Grundlage von Massnahmen des Natur- und Heimatschutzes (Erw. 2). 2. Inwiefern kann Gemeinderecht die gesetzliche Grundlage für Eigentumsbeschränkungen bilden? (Erw. 3b). 3. Bedeutung der Genehmigung von Gemeinderecht durch eine kantonale Behörde (Erw. 3a, b). 4. Auslegung und Anwendung von Art. 96 des schaffhausischen EG ZGB. Frage des öffentlichen Interesses (Erw. 4).
Dossiernummer: Datum: 20. November 1963 Sprache: fr
1. Eigentumsgarantie. Öffentliches Interesse. Materielle Enteignung. a) Ein kantonales Gesetz, das die Behörde ermächtigt, den Abbruch oder den Umbau von Wohnhäusern zu verbieten, um die Wohnungsnot zu bekämpfen, liegt (aus dem Gesichtswinkel der Willkür betrachtet) im öffentlichen Interesse. b) Eine öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung, die an sich keine materielle Enteignung bedeutet, kann den Charakter einer solchen wegen ihrer Dauer annehmen. Hat das erwähnte Gesetz, das seit ungefähr einem Jahr anwendbar ist, eine materielle Enteignung zur Folge? Unter welchen Voraussetzungen könnte seine Anwendung im Einzelfall eine solche Enteignung bedeuten? 2. Willkür. Eine kantonale Bestimmung, nach welcher eine Behörde Ausnahmen von einer bestimmten Regelung bewilligen "kann", ist an sich nicht willkürlich.
Dossiernummer: Datum: 20. November 1963 Sprache: fr
Willkür. Abänderung oder Widerruf einer suspensiv bedingten Verfügung. Erteilung einer Baubewilligung unter der Bedingung, dass der Adressat die Erlaubnis zum Abbruch des auf dem Baugrundstück stehenden Gebäudes erhalte. Verweigerung dieser Erlaubnis auf Grund eines nach der Erteilung der Baubewilligung erlassenen Gesetzes. Staatsrechtliche Beschwerde wegen angeblich willkürlichen Widerrufs der Baubewilligung. Die Rechtsprechung betreffend den Widerruf von Verwaltungsverfügungen (BGE 88 I 227/8) ist als solche nicht anwendbar. Die Baubewilligung stellt hier eine suspensiv bedingte Verfügung dar. Die kantonale Behörde kann, während noch die Bedingung schwebt, ohne Willkür auf Grund der gegenwärtigen Rechtslage die Nichterfüllung derselben feststellen, sofern sie dabei nur nicht gegen den Grundsatz von Treu und Glauben und gegen das Gebot der Rechtssicherheit verstösst.
Dossiernummer: Datum: 15. November 1963 Sprache: de
Wehrsteuer: Die von einem "vertraglichen Vertreter" bei der Ausfüllung des Formulars für die Steuererklärung begangene Hinterziehung wird dem Steuerpflichtigen zugerechnet, sofern dieser nicht nachweist, dass er nicht imstande gewesen wäre, die Handlung zu verhindern oder ihre Auswirkung rückgängig zu machen (Art. 130 Abs. 3 WStB). Fall eines Steuerpflichtigen, der das vom Beauftragten ausgefüllte Formular selber unterzeichnet und eingereicht hat.
Dossiernummer: Datum: 6. November 1963 Sprache: de
Kantonales Baupolizeirecht. Eigentumsgarantie. Willkür. Ist eine Gemeinde, die sich zur Aufstellung eines Zonenplans veranlasst sieht, auf Grund ihrer allgemeinen Befugnis zum Erlass baupolizeilicher Vorschriften berechtigt, ihr Gemeindebaureglement in dem Sinne abzuändern, dass die Bestimmung, wonach Wohngebäude drei Geschosse aufweisen dürfen, ersetzt wird durch die Bestimmung, dass bis zum Inkrafttreten eines Zonenplans (im ganzen Gemeindegebiet) nur Ein- und Zweifamilienhäuser mit nicht mehr als 2 Geschossen erstellt werden dürfen?
Dossiernummer: Datum: 23. Oktober 1963 Sprache: de
Art. 88 OG: Dem Grundeigentümer fehlt die Legitimation, um die Nichtgenehmigung eines Gestaltungsplanes mit staatsrechtlicher Beschwerde anzufechten, mit dem die sonst anwendbaren Bauvorschriften den Bedürfnissen einer beschränkten Zahl von Parzellen angepasst werden.
Dossiernummer: Datum: 23. Oktober 1963 Sprache: de
Anfechtung einer Gemeindeabstimmung über ein Bauprojekt wegen behördlicher Beeinflussung der Willensbildung der Stimmberechtigten. 1. Überprüfungsbefugnis des Bundesgerichtes (Erw. 5). 2. Inwieweit dürfen Behörden und ihre Mitglieder am Abstimmungskampf teilnehmen? (Erw. 6). 3. Ist eine Abstimmung zu kassieren, wenn - im Streite der Meinungen mit unwahren Angaben gekämpft worden ist? (Erw. 7 b). - die Behörden wenige Tage vor der Abstimmung bekannt gegeben haben, dass die im Abstimmungskampf hauptsächlich gerügten Mängel des Projekts verbessert werden können? (Erw. 7 a, c).
Dossiernummer: Datum: 4. Oktober 1963 Sprache: fr
Militärpflichtersatz. Dauer der Ersatzpflicht der Wehrpflichtigen, deren Aushebung auf Grund des BRB vom 18. September 1939 um ein Jahr vorgeschoben worden ist.
Dossiernummer: Datum: 4. Oktober 1963 Sprache: de
Haftung des Beamten gegenüber dem Bund (Verantwortlichkeitsgesetz vom 14. März 1958). 1. Zuständigkeit des Bundesgerichtes; Zulässigkeit von Feststellungsklagen im verwaltungsrechtlichen Verfahren (Erw. 1). 2. Nichtanwendbarkeit des Art. 20 Abs. 3 VG auf die negative Feststellungsklage des Beamten im Schadenbeteiligungsverfahren (Erw. 2). 3. Schaden des Bundes infolge Diebstahls von Geld aus dem Kassenschrank eines SBB-Stationsgebäudes; Verwahren derKassenschrankschlüssel in einer Pultschublade als Mitursache des Schadens (Erw. 3). 4. Haftung des Beamten verneint mangels grober Fahrlässigkeit (Erw. 4-6).
Dossiernummer: Datum: 25. September 1963 Sprache: fr
Verantwortlichkeit der Kantone für die Handlungen ihrer Beamten; Bundesgesetz vom 13. Juni 1917 über die Bekämpfung der Tierseuchen. Art. 42 OG. 1. Zulässigkeit der Schadenersatzklage eines Privaten gegen Kantone (Erw. 1). 2. Anwendbarkeit des kantonalen Rechts, das auf Art. 41 ff. OR verweist (Erw. 2). Art. 24 Abs. 2 lit. b BZP. 3. Verbindung zweier je gegen einen Kanton gerichteten Klagen (Erw. 3). Anwendung des waadtländischen und neuenburgischen Rechts. 4. Fahrlässigkeit kantonaler Beamten als Ursache der Ansteckung des Klägers durch an Brucellose erkrankte Schafe (Erw. 6). 5. Wegfall oder Herabsetzung der Ersatzpflicht der Beklagten wegen Umständen, für welche der Kläger einstehen muss? (Erw. 7). 6. Gründe und Mass der Ermässigung der Entschädigung (Erw. 8).
Dossiernummer: Datum: 17. September 1963 Sprache: fr
Handelsregister. Eintragung der schweizerischen Agentur einer deutschen Luftfahrtgesellschaft. 1. Einfluss des (schweizerischen oder internationalen) Luftrechts auf die Verpflichtung zur Eintragung einer Zweigniederlassung im Handelsregister (Erw. 2-4). 2. Begriff der Zweigniederlassung (Erw. 5). 3. Umstände, die den Schluss darauf gestatten, dass die einem Hauptunternehmen untergeordnete Betriebsstätte die für eine Zweigniederlassung erforderliche Selbständigkeit besitzt (Erw. 6 und 7).
Dossiernummer: Datum: 15. Februar 1963 Sprache: de
Wehrsteuer; Hinterziehung. In dem gegen den Erben des Täters angehobenen Verfahren ist die Meldung, die der Erbe bei der Aufnahme des Inventars freiwillig erstattet hat, als Strafmilderungsgrund zu berücksichtigen (Änderung der Rechtsprechung).

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