Ausschluss der Vaterschaft des Beklagten nach dem Ergebnis einer neuen Blutuntersuchungsmethode (Gammaglobulingruppen Gma und Gmx; Gc-Gruppen 1 und 2). Beweiswert dieser Methode bei korrektem Untersuchungsverfahren, besonders wenn sich ein kombinierter Gm- und Gc- Ausschluss ergibt, gemäss einem dem kantonalen Urteil zu Grunde gelegten Sachverständigenbefund. Art. 314 ZGB.