Unfall eines Kindes, das auf einem Fussgängerstreifen durch einen Lastwagen umgeworfen wird. 1. Verschulden des Lastwagenführers (Erw. 1).
2. Schuldlosigkeit des Kindes, in Anbetracht seines jugendlichen Alters, trotz seinem objektiv zu beanstandenden Verhalten (Erw. 2).
3. Abschätzung.. des Schadens durch den Richter nach Art. 42 Abs. 2 OR; Überprüfungsbefugnis des Bundesgerichts (Erw. 3).
4. Genugtuung (Erw. 4).