Dossiernummer: Datum: 27. September 1963Sprache: de
Art. 42 BG über den Militärpflichtersatz. Die Bestrafung wegen schuldhafter Nichtbezahlung des Militärpflichtersatzes setzt nicht voraus, dass die Mahnung, die nach Art. 33 Abs. 1 der Verwarnung vorauszugehen hat, nachgewiesen wird.