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Dossiernummer: Datum: 31. Januar 1963 Sprache: fr
Art. 96 Ziff. 2 SVG: Führen eines Motorfahrzeuges, für das keine Haftpflichtversicherung besteht. 1. Der Führer eines im Ausland immatrikulierten Motorfahrzeuges ist nicht nach dieser Gesetzesbestimmung strafbar, wenn er bei der Einfahrt in die Schweiz die Schadenbehandlungsgebühr gemäss Art. 43 Abs. 1 und 47 der Verordnung vom 20. November 1959 über Haftpflicht und Versicherungen im Strassenverkehr nicht entrichtet (Erw. 1). 2. Ist er allenfalls nach Art. 60 Ziff. 1 Abs. 1 der genannten Verordnung strafbar (Erw. 2)? 3. Befindet sich der Standort des Motorfahrzeuges in der Schweiz, so ist Art. 96 Ziff. 1 Abs. 1 und Ziff. 2 SVG anwendbar (Erw. 3).

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