Zeitlicher Geltungsbereich des Kartellgesetzes. Art. 23 Abs. 1 KG (Erw. 1). Einfluss des Fehlens einer Kartellabrede auf die Klagemöglichkeit des von einer Wettbewerbsbehinderung Betroffenen (Erw. 2).
Deliktshaftung bei einfacher Gesellschaft, Art. 544 OR; Haftung mehrerer Schädiger, Art. 50 OR. Voraussetzungen (Erw. 3).
Kartellähnliche Organisation, Begriff des stillschweigenden gegenseitigen Abstimmens des Verhaltens. Art. 3 KG (Erw. 4).
Klagemöglichkeiten des von unzulässiger Kartellmassnahme Betroffenen. Art. 6 KG (Erw. 6).
Erfordernis einer erheblichen Wettbewerbsbehinderung. Art. 4 Abs. 1 KG (Erw. 8).