Liste der BGE

Filter
------
Dossiernummer: Datum: 2. Dezember 1964 Sprache: fr
Betreibung für Miet- und Pachtzinse. Retentionsrecht. 1. Will der Schuldner das Retentionsrecht des Vermieters bestreiten, so hat er Rechtsvorschlag zu erheben. Will er dagegen die Pfändbarkeit der in der Retentionsurkunde verzeichneten Gegenstände bestreiten, so hat er den Beschwerdeweg zu beschreiten (Bestätigung der Rechtsprechung; Erw. 1). 2. Ein Widerspruchsverfahren nach Art. 106/7 SchKG kann zwischen dem das Retentionsrecht des Vermieters ausübenden Gläubiger und dem Schuldner nicht stat finden. Eine dennoch dem Gläubiger angesetzte Frist zur Anhebung einer solchen Klage ist jederzeit von Amtes wegen als nichtig zu betrachten (Erw. 2 und 3). 3. Das Beschwerdeverfahren ist unentgeltlich (Erw. 4).
Dossiernummer: Datum: 21. Oktober 1964 Sprache: de
1. Sachliche Zuständigkeit der Konkursverwaltung. Forderungen, welche die Konkursmasse und Dritte gleichzeitig beanspruchen, können von der Konkursverwaltung nicht durch eine Verfügung als Massagut "erkannt" werden. Eine solche Massnahme ist nichtig. 2. Es ist Sache des Richters zu entscheiden, wer von den Prätendenten Gläubiger der Forderung ist. Gegen wen hat die Konkursmasse zu klagen?
Dossiernummer: Datum: 14. September 1964 Sprache: de
Aufhebung eines Arrestes wegen Nichtexistenz des arrestierten Gegenstandes. Art. 271 ff. SchKG. Eine individuell bezeichnete arrestierte Forderung darf das Betreibungsamt nur dann als nicht existierend betrachten, wenn ausser Zweifel steht, dass sie nie entstanden oder aber in gültiger Weise erloschen ist.

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback