Liste der BGE

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Dossiernummer: Datum: 1. Oktober 1965 Sprache: fr
Art. 125 OR, Art. 18 Statuten der Eidg. Versicherungskasse. Die Eidgenossenschaft kann die Forderung eines entlassenen Zollbeamten auf Rückerstattung von Beiträgen an die Eidg. Versicherungskasse mit der ihr gegen den Beamten auf Grund eines Strafurteils zustehenden Forderung auf Zahlung einer Busse wegen Zollvergehens verrechnen.
Dossiernummer: Datum: 29. September 1965 Sprache: fr
Doppelbesteuerung. Zulässigkeit der staatsrechtlichen Beschwerde. Art. 46 Abs. 2 BV, 84 und 88 OG. 1. Wenn der erstinstanzliche Entscheid durch den zweitinstanzlichen ersetzt wird, kann nur der letztere Gegenstand der staatsrechtlichen Beschwerde sein (Erw. 1). 2. Auch im Falle der Einigung zweier Kantone über die Steuerausscheidung kann der Steuerpflichtige wegen Doppelbesteuerung Beschwerde führen, sofern er der Auffassung ist, die Abmachung beeinträchtige ihn, wobei eine virtuelle Doppelbesteuerung und Beeinträchtigung genügt (Erw. 2). 3. Steuerort für ein von einem Privaten auf einem fremden Grundstück erstelltes Weekend-Häuschen. Dauer- oder Fahrnisbaute im Sinne des Zivilrechts? Frage offen gelassen. Massgebend sind die wirtschaftlichen Verhältnisse, und nach diesen ist das streitige Häuschen wie ein am Ort seiner Lage besteuertes Grundstück zu behandeln (Erw. 3).
Dossiernummer: Datum: 15. September 1965 Sprache: de
Politisches Stimmrecht, Überprüfungsbefugnis des Bundesgerichtes, Gültigkeit eines Wahlzettels, Verweigerung des rechtlichen Gehörs, Ausstand bei Erwahrungsbeschluss, Art. 85 lit a OG, Art. 4 BV. 1. Bei Stimmrechtsbeschwerden prüft das Bundesgericht die Auslegung von Bundesrecht und kantonalem Verfassungsrecht frei, die Auslegung anderer kantonaler Vorschriften aber, sofern sie nicht das schon von Bundesrechts wegen gewährleistete Stimmrecht nach Umfang und Inhalt betreffen, nur unter dem beschränkten Gesichtswinkel von Art. 4 BV (Erw. 2). 2. Willkürlichkeit der Annahme, ein mit Klebspuren versehener Wahlzettel sei bei der Auszählung nicht mit der für die Gültigkeit des Zettels erforderlichen Kontrollmarke versehen gewesen? AufGrund von § 13 Abs. 1 des aargauischen Gesetzes über die Verhältniswahl des Grossen Rates vom 10. Januar 1921 kann ohne Willkür angenommen werden, es sei Sache des Wählers, dafür zu sorgen, dass sein Wahlzettel als gültig gekennzeichnet sei. (Erw. 3). 3. Das vom Bundesrecht gewährleistete Stimmrecht gibt dem Bürger einen Anspruch darauf, dass kein Wahlergebnis anerkannt wird, das den freien Willen der Wählerschaft nicht zuverlässig und unverfälscht zum Ausdruck bringt (Erw. 4). 4. Im Verfahren betreffend Erwahrung eines Wahlergebnisses ist der sich unmittelbar aus Art. 4 BV ergebende Anspruch auf rechtliches Gehör schon dann gewahrt, wenn die Argumente, die für oder gegen die Erwahrung sprechen, als solche den entscheidenden Instanzen zur Kenntnis gebracht werden (Erw. 6). 5. Behörden, die Rechtssätze aufstellen, binden damit auch sich selber (Erw. 7).
Dossiernummer: Datum: 15. September 1965 Sprache: de
Feriengesetz, Willkür und rechtsungleiche Behandlung, Handels- und Gewerbefreiheit, Eintreten auf Beschwerde, Art. 4, 31 und 64 BV, sowie Art. 2 Ueb. Best. BV. 1. Die in § 3 Abs. 2 des solothurnischen Gesetzes über die Gewährung von Ferien vom 8. Dezember 1946/25. Oktober 1964 enthaltene Regelung, wonach allgemeine Feiertage, die in die Ferien fallen, nicht als Ferientage gelten, verstösst nicht gegen Art. 4 und 31 BV (Erw. 4 und 5). 2. Kantonales Recht wegen eines Widerspruches zu noch nicht in Kraft gesetztem Bundesrecht aufzuheben, ist nicht möglich; sowenig eine staatsrechtliche Beschwerde gegen einen Erlass zulässig ist, für den die erforderliche bundesrätliche Genehmigung verweigert worden ist, sowenig kann das Bundesgericht im staatsrechtlichen Beschwerdeverfahren einem derartigen Entscheid des Bundesrates vorgreifen (Erw. 6).
Dossiernummer: Datum: 15. September 1965 Sprache: de
Politisches Stimmrecht, Unvereinbarkeit, Art. 85 lit. a OG. 1. Zum Stimmrecht gehört auch der Anspruch des Bürgers darauf, dass die durch das Volk gewählten Behörden nicht mit Personen besetzt werden, welche nach kantonalem Verfassungsrecht nicht gewählt werden dürfen (Erw. 2). 2. Bezirkslehrer dürfen gemäss Art. 28 Abs. 3 der aargauischen Kantonsverfassung nicht Bezirkslehrer bleiben und gleichzeitig dem Grossen Rat des Kantons Aargau angehören (Erw. 3 und 4).
Dossiernummer: Datum: 7. Juli 1965 Sprache: de
Art. 2 Ueb. Best. BV; Art. 321 StGB; Art. 4 BV. 1. Die Verletzung der derogatorischen Kraft eidgenössischer strafrechtlicher Bestimmungen ist in der Regel mit der Nichtigkeitsbeschwerde an den Kassationshof des Bundesgerichtes geltend zu machen; die staatsrechtliche Beschwerde ist dafür nur in Ausnahmefällen gegeben. Kantonale Bestimmungen über die Zeugnispflicht der Anwälte verstossen nicht gegen Art. 321 StGB. 2. Bevor die Aufsichtsbehörde einen Anwalt vom Berufsgeheimnis entbindet, hat sie ihn anzuhören. 3. Darf der Anwalt verpflichtet werden, als Zeuge über die Mitteilungen auszusagen, welche ein Klient ihm im Rahmen des Anwaltsverhältnisses machte, sofern der Klient selber das Zeugnis über die betreffenden Tatsachen verweigern kann?
Dossiernummer: Datum: 24. Juni 1965 Sprache: de
Gemeindesteuern, Art. 4 BV. 1. Auslegung und Anwendung kantonalen Gesetzesrechtes überprüft das Bundesgericht nur unter dem Gesichtswinkel von Art. 4 BV (Erw. 1). 2. Steuern dürfen nur bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen und lediglich in dem vom Gesetz festgelegten Umfange erhoben werden (Erw. 3). 3. § 141 Abs. 6 des basellandschaftlichen Gesetzes über die kantonalen Steuern vom 7. Juli 1952, wonach die Gemeinden "berechtigt sind, die Staatssteuereinschätzung allgemein auch für die Gemeindesteuer als gültig zu erklären", ermächtigt die Gemeinden nur, für die Gemeindesteuern entweder das bisherige System der Besteuerung nach Gemeindegesetz beizubehalten, oder als Ganzes das System der Staatssteuer gemäss kantonalem Steuergesetz zu zu übernehmen (Erw. 4 und 5).
Dossiernummer: Datum: 18. Juni 1965 Sprache: de
Wehrsteuer; Liegenschaftengewinne: Sie können unter Art. 21 Abs. 1 lit. a und d WStB fallen, wobei sich die beiden Tatbestände nicht ausschliessen. Ein nach Art. 21 Abs. 1 lit. d WStB steuerbarer Kapitalgewinn ist nach Art. 43 WStB zu erfassen, falls die Voraussetzungen des Art. 96 WStB erfüllt sind.
Dossiernummer: Datum: 15. Juni 1965 Sprache: de
Art. 2 Ziff. 2 PatG. Zweck der Vorschrift. Begriff der Herstellung von Arzneimitteln. Herstellung auf anderm als chemischem Wege. Fall der Hitzesterilisation. Art. 59 Abs. 1 PatG. Das Amt ist nicht gehalten, dem Patentbewerber die Gründe, aus denen es die Erfindung als von der Patentierung ausgeschlossen betrachtet, vor Erlass der Zurückweisungsverfügung in Form von Beanstandungen des Patentgesuchs mitzuteilen.
Dossiernummer: Datum: 15. Juni 1965 Sprache: de
Firma; Bewilligung einer nationalen oder territorialen Bezeichnung (Art. 944 OR, Art. 45/46 HRegV). 1. Nationale oder territoriale Bezeichnung oder blosse Sachbezeichnung? Massgebend ist der Eindruck, den die Firma, als Ganzes betrachtet, einem durchschnittlich aufmerksamen Publikum macht (Erw. 2 a). Verwendung von Wörtern, die Bestandteil eines Staatsnamens sind und zugleich territoriale Bedeutung haben ("American"; Erw. 2 b). 2. Prüfungsbefugnis des Bundesgerichts hinsichtlich der Frage, ob besondere Umstände die Bewilligung einer nationalen oder territorialen Bezeichnung rechtfertigen (Erw. 3). Die werbende Wirkung einer Bezeichnung ist kein Rechtfertigungsgrund (Erw. 3 a). Nichtbewilligung einer Bezeichung, die zu Täuschungen Anlass geben könnte (Erw. 3 b). Verletzung der Rechtsgleichheit? (Erw. 3 c). Anspruch auf Bewilligung einer bisher verwendeten Bezeichnung? (Erw. 3 d). 3. Verletzung der Firmenwahrheit (Art. 944 Abs. 1 OR) durch Nennung nur eines von mehreren Geschäftszweigen in der Firma? (Erw. 3 e).
Dossiernummer: Datum: 4. Juni 1965 Sprache: de
Wehrsteuer: Eine stille Reserve im Warenlager, die der Kaufmann schon vor der massgebenden Berechnungsperiode gebildet hatte und in ihr im bisherigen Umfange, entsprechend der Ergänzung des Lagers, beibehalten hat, darf nicht als Gewinn dieser Periode angerechnet werden (Änderung der Rechtsprechung).
Dossiernummer: Datum: 21. Mai 1965 Sprache: fr
Art. 22 Abs. 1 lit. b WStB. 1. Was ist ein "geschäftlicher Betrieb"? (Erw. 1). 2. Fall der Verpachtung eines Seeschiffes (Erw. 2 und 3).
Dossiernummer: Datum: 2. April 1965 Sprache: fr
Klage auf Ersatz des Schadens, den eine private Eisenbahnunternehmung infolge der Fahrlässigkeit eines auf Grund einer Vereinbarung über die gemeinsame Benützung eines Bahnhofes mit der Abfertigung ihrer Züge betrauten Bediensteten der SBB erlitten hat. 1. Zuständigkeit des Bundesgerichts (Erw. I, 1). 2. Die SBB allein sind passiv legitimiert (Erw. I, 2). 3. Ist die Vereinbarung über die gemeinsame Benützung des Bahnhofes ein verwaltungsrechtlicher oder ein privatrechtlicher Vertrag? Frage offen gelassen (Erw. II). 4. Gültigkeit einer solchen Vereinbarung im allgemeinen; Grundsatz der Haftung der SBB für ihre Hilfspersonen (Art. 101 Abs. 1 OR) unter dem Gesichtspunkt des Privatrechts und des öffentlichen Rechts (Erw. III, 1). 5. Auslegung einer die Haftung der SBB ausschliessenden Klausel der Vereinbarung (Erw. III, 2, lit. a und b). 6. Gültigkeit dieser Klausel unter dem Gesichtspunkt des öffentlichen Rechts und des Privatrechts (Erw. III, 2, lit. c), insbesondere im Hinblick auf das VG und das EHG (Erw. IV). 7. Haften die SBB für den Schaden nach dem Privatrecht, gemäss Art. 41 OR (Erw. V) und Art. 55 OR (Erw. VI)?
Dossiernummer: Datum: 12. März 1965 Sprache: de
1. Art. 2 GSchG. Zu den zulässigen vorbeugenden Massnahmen gehören auch die Erhebungen zur Feststellung von Verunreinigungen (Erw. 2). 2. Art. 12 GSchG. Begriff der Ersatzvornahme. Auch die unmittelbare Ersatzvornahme ist durch diese Bestimmung gedeckt (Erw. 3a). Als Pflichtiger erscheint der Störer (Erw. 3b). 3. Kostenersatz bei Sondierbohrungen, die durch einen lecken Öltank verursacht wurden (Erw. 4).
Dossiernummer: Datum: 20. Januar 1965 Sprache: de
Bäuerliches Vorkaufsrecht. Art. 6 ff. EGG. Die Kantone sind nicht befugt, den Entscheid darüber, ob ein bestimmtes Heimwesen ein landwirtschaftliches Gewerbe im Sinne von Art. 6 Abs. 1 EGG und damit Gegenstand des Vorkaufsrechts sei, einer Verwaltungsbehörde zuzuweisen; hierüber hat im Streitfall der ordentliche Richter vorfrageweise zu entscheiden.

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