Liste der BGE

Filter
Dossiernummer: Datum: 16. Februar 1965 Sprache: fr
Art. 63 OG. 1. Im Berufungsverfahren wendet das Bundesgericht das Recht von Amtes wegen an (Erw. 1). 2. Nach dem OG hat auch die kantonale Behörde das Bundesrecht von Amtes wegen in seinem vollen Umfang auf die Tatsachen anzuwenden, die durch die Prozessinstruktion erstellt sind; sie darf den streitigen Anspruch nicht in zwei Klagen zerlegen, die zwei nebeneinander bestehenden Gerichtsbarkeiten unterliegen (Erw. 2 u. 3).
Dossiernummer: Datum: 9. Februar 1965 Sprache: de
Berufung im Patentprozess. Auslegung von Art. 67 OG. Befugnisse des Instruktionsrichters und der Gerichtsabteilung hinsichtlich der Anordnung von Beweismassnahmen zur Überprüfung der tatsächlichen Feststellungen der kantonalen Instanz über technische Verhältnisse und hinsichtlich der Zulassung neuer Tatsachen und Beweismittel, die sich auf solche Verhältnisse beziehen. Wann haben die Parteien Gelegenheit, Beweismassnahmen und die Zulassung neuer Tatsachen und Beweismittel zu beantragen? Wann ist über solche Anträge zu entscheiden? Art. 67 BZP ist nicht anwendbar.

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden