Liste der BGE

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Dossiernummer: Datum: 4. Oktober 1966 Sprache: de
Dienstvertrag; sofortige Auflösung aus wichtigen Gründen (Art. 352 OR). 1. Es ist zulässig, im Prozess als entscheidenden Grund für die sofortige Auflösung des Dienstverhältnisses Umstände anzurufen, die im Zeitpunkt der Auflösungserklärung zwar vorhanden, dem Erklärenden aber noch nicht bekannt waren (Erw. 4). 2. Die Annahme von Geldgeschenken eines Lieferanten durch einen Geschäftsleiter (Verwalter einer Konsumgenossenschaft) ist ein wichtiger Grund zur fristlosen Entlassung (Erw. 5).
Dossiernummer: Datum: 5. April 1966 Sprache: fr
Art. 347 Abs. 3 OR. Ungleiche Kündigungsfristen, Rechtsfolge; einseitiger Ausschluss des Kündigungsrechtes. 1. Sind in Verletzung von Art. 347 Abs. 3 OR ungleiche Kündigungsfristen zugunsten des Dienstherrn vereinbart worden, so ist auf beide Parteien die längere der beiden Fristen anzuwenden. 2. Der Ausschluss der Kündigungsmöglichkeit für eine bestimmte Dauer verstösst gegen Art. 347 Abs. 3 OR, wenn er einseitig zulasten des Dienstpflichtigen vorgesehen ist.

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