Liste der BGE

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Dossiernummer: Datum: 13. Juli 1967 Sprache: fr
1. Eigenhändige letztwillige Verfügung. Datum. Formmangel. Art. 505 Abs. 1, 520 ZGB. Ist eine Verfügung gültig, wenn der Erblasser das Datum am Anfang und am Schluss, aber nicht im Text der Urkunde durch Überschreiben abgeändert hat? (Erw. 1). 2. Unsittliche Verfügung von Todes wegen. Art. 519 Abs. 1 Ziff. 3 ZGB.Verfügung eines ledigen Erblassers zugunsten einer verheirateten Frau, mit der er ehewidrige Beziehungen unterhielt (Erw. 2).
Dossiernummer: Datum: 28. April 1967 Sprache: de
Notwegrecht (Art. 694 ZGB). Zur Benützung eines Wohnhauses genügt eine Wegverbindung nur, wenn sie von Fahrzeugen, d.h. nach heutiger Anschauung von Motorfahrzeugen, benützt werden kann. Die Wegenot gilt vom Berechtigten nicht als verschuldet, wenn die Verhältnisse sich änderten und dies auf objektiven Gründen beruht.

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