Liste der BGE

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Dossiernummer: Datum: 30. Oktober 1968 Sprache: fr
Kantonale Stempelabgabe auf Verträgen. Doppelbesteuerung. Wenn ein schriftlicher Vertrag durch mehrere, in verschiedenen Kantonen unterzeichnete Urkunden abgeschlossen wird, steht die Steuerhoheit demjenigen Kanton zu, auf dessen Gebiet die letzte Unterschrift abgegeben wird (Erw. 3). Das Doppelbesteuerungsverbot ist nicht anwendbar auf den freiburgischen Formatstempel auf Verträgen über Eigentumsvorbehalt (Erw. 4).
Dossiernummer: Datum: 18. Oktober 1968 Sprache: de
Art. 3 Bankengesetz. Die Bankenkommission darf die Anerkennung der Organisation einer Bank nicht vom Ergebnis einer Prüfung der moralischen und fachlichen Qualitäten der Personen, die als Leiter des Unternehmens ausersehen sind, abhängig machen.
Dossiernummer: Datum: 18. Oktober 1968 Sprache: de
Bundesgesetz über die Anlagefonds: Frist für die Rückzahlung von Anteilen an Immobilienanlagefonds. Prüfung der Gesetzmässigkeit der Ordnung, die in einem vor dem Inkrafttreten des Gesetzes erlassenen Fondsreglement aufgestellt ist.
Dossiernummer: Datum: 18. Oktober 1968 Sprache: de
Umsatzsteuer auf der Wareneinfuhr. 1. Beschwerde gegen einen Entscheid der Oberzolldirektion betreffend die Festsetzung der Steuer und deren Erlass. Abgrenzung der Zuständigkeit der Zollrekurskommission und des Bundesgerichts (Erw. 1). 2. Steuern, die hinterzogen worden sind und deshalb nachgefordert werden, fallen nicht unter Art. 126 ZG und können nicht gemäss Art. 127 Abs. 1 Ziff. 3 ZG erlassen werden (Änderung der Rechtsprechung) (Erw. 2).
Dossiernummer: Datum: 2. Oktober 1968 Sprache: de
Steuerliche Behandlung des versicherungstechnischen Deckungskapitals beim verhältnismässigen Schulden- und Schuldzinsenabzugs. Wie bei der Lebensversicherung mit bestimmter Leistungspflicht im Einzelfall, ist auch bei der Rentenversicherung das versicherungstechnische Deckungskapital unter dem Gesichtspunkt von Art. 46 Abs. 2 BV als Schuld zu betrachten. Das gilt auch im Falle einer genossenschaftlich organisierten Pensionskasse, sofern diese das Deckungskapital für die auszuzahlenden Renten nach den Regeln der Versicherungsmathematik ermitteln kann. Der verhältnismässige Schuldzinsenabzug ist bei solchen Pensionskassen ebenfalls nach dem mittleren Hypothekarzinsfuss zu berechnen.
Dossiernummer: Datum: 27. September 1968 Sprache: de
Verrechnungssteuer: 1. Das in Art. 20 des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer vorgesehene Meldeverfahren ist nur in den Fällen zulässig, die Art. 24 Abs. 1 der Vollziehungsverordnung umschreibt (Erw. 2). 2. Begriff der Naturaldividende im Sinne von Art. 24 Abs. 1 lit. c der Verordnung (Erw. 4).
Dossiernummer: Datum: 18. September 1968 Sprache: de
Festsetzung des jährlichen Gemeindebudgets. Kantonale Regelung, nach welcher das Budget dann, wenn es die Stimmberechtigten in der Urnenabstimmung zweimal abgelehnt haben, vom Regierungsrat festzusetzen ist. Anwendung auf das Budget eines Gemeindeelektrizitätswerkes, wenn die Gestaltung und die Höhe des Elektrizitätstarifs Anlass zur Verwerfung des Budgets gegeben haben und die Kompetenz zur Festsetzung des Tarifs (Gemeinderat oder Gesamtheit der Stimmberechtigten) zweifelhaft ist. Verletzung der politischen Rechte der Bürger durch regierungsrätliche Festsetzung eines dem Willen der Mehrheit der Stimmberechtigten nicht entsprechenden Budgets?
Dossiernummer: Datum: 9. Juli 1968 Sprache: de
Art. 4 BV, Kantonales Prozessrecht. Beteiligung an der Sache gemäss § 151 der ZPO des Kantons Basel-Stadt begründet nicht nur die Ablehnbarkeit eines Experten, sondern ist ein Unfähigkeitsgrund. Einem Zeugen, der aus diesem Grunde nicht Experte sein könnte, dürfen auch keine Expertenfragen gestellt werden.
Dossiernummer: Datum: 3. Juli 1968 Sprache: fr
Gemeindeautonomie. 1. In ihrer Eigenschaft als Trägerin öffentlicher Gewalt ist eine Gemeinde legitimiert, staatsrechtliche Beschwerde zu führen wegen Verletzung ihrer Autonomie, nicht dagegen wegen Verletzung des Art. 4 BV (Erw. 1). 2. Begriff der Gemeindeautonomie und ihrer Verletzung auf dem Gebiete der Rechtsetzung; Entwicklung der Rechtsprechung (Erw. 3). 3. Wenn der Bereich der durch die Kantonsverfassung gewährleisteten Gemeindeautonomie nicht durch die Kantonsverfassung selber, sondern durch das Gesetz bestimmt wird, ist der Gesetzgeber nicht endgültig gebunden an die von ihm einmal vorgenommene Aufteilung der Aufgaben; er kann sie jederzeit ändern, sofern er dabei den Verfassungsgrundsatz nicht missachtet (Erw. 4). 4. Die waadtländischen Gemeinden sind inbezug auf die Entlöhnung der Primarlehrer nicht autonom (Erw. 5).
Dossiernummer: Datum: 18. Juni 1968 Sprache: fr
Steuerbefreiung. Wohlerworbene Rechte. Eine dem Gesetz gemäss gewährte Steuerbefreiung begründet ein wohlerworbenes Recht. Sie kann nur aufgehoben werden, wenn sie durch ein arglistiges Verhalten des Steuerpflichtigen erwirkt worden ist oder dieser den übernommenen Verpflichtungen nicht nachkommt. Begriff der "neuen Industrie dauernden Charakters".
Dossiernummer: Datum: 14. Juni 1968 Sprache: de
Wehrsteuer auf Gewinnen, die im Betrieb eines buchführungspflichtigen Unternehmens bei der Veräusserung von Vermögensstücken erzielt werden (Art. 21 Abs. 1 lit. d WStB). Kriterien für die Abgrenzung zwischen Geschäfts- und Privatvermögen beim Einzelkaufmann.
Dossiernummer: Datum: 5. Juni 1968 Sprache: fr
Staatsrechtliche Beschwerde. Anfechtbare Entscheide. Wer mit staatsrechtlicher Beschwerde einen Entscheid anficht, der von einer mit beschränkter Prüfungsbefugnis ausgestatteten kantonalen Rechtsmittelinstanz gefällt wurde, kann gleichzeitig noch den Entscheid der untern kantonalen Instanz anfechten, und zwar auch mit Rügen, welche bei der kantonalen Rechtsmittelinstanz nicht erhoben werden konnten (Änderung der Rechtsprechung).
Dossiernummer: Datum: 7. Mai 1968 Sprache: de
Verwaltungsgerichtliche Beschwerde, Zulässigkeit. Mit der in Art. 218 quater OR vorgesehenen verwaltungsgerichtlichen Beschwerde können nur Entscheide kantonaler Verwaltungsbehörden angefochten werden.
Dossiernummer: Datum: 3. Mai 1968 Sprache: de
1. Art. 2 GSchG. Zu den zulässigen Massnahmen gehören auch die Ermittlung des Herdes der Verschmutzung und Kontrollbesuche (Erw. 2). 2. Zwangsmassnahmen gemäss Art. 12 GSchG: a) Begriff der sofortigen Ausführung und der antizipierten Ersatzvornahme (Erw. 3); b) Begriff des Pflichtigen und des Störers (Erw. 4); c) Die Störereigenschaft kann auch ohne strafrechtliches Verschulden gegeben sein (Erw. 5 a); d) Kostenauflage bei einer Mehrzahl von Störern (Erw. 5 d); e) Ersatz der Kosten der Staatsorgane (Erw. 6).
Dossiernummer: Datum: 29. März 1968 Sprache: de
Schutz der Gewässer gegen Verunreinigung. BG vom 16. März 1955. 1. Das GSchG hat in Art. 3 Abs. 1 eine abschliessende Regelung getroffen (Erw. 1). 2. Grundsatz der Verhältnismässigkeit (Erw. 4). 3. Massnahmen zum Schutze der Gewässer, die den Bürger weniger belasten als ein Bauverbot: a) Zuleitung in eine Kanalisation? (Erw. 5a). b) Einleitung in einen Vorfluter? (Erw. 5b). c) Versickerung der Abwässer? (Erw. 5c). d) Bau einer abflusslosen Sammelgrube? (Erw. 5d). 4. Voraussetzungen für die Bewilligung einer abflusslosen Sammelgrube (Erw. 5d/aa). 5. Eine frühere Entscheidung ist nicht unabänderlich (Erw. 6).

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