Liste der BGE

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Dossiernummer: Datum: 10. Dezember 1968 Sprache: fr
Art. 4 PatG 1907. 1. Offenkundigkeit liegt vor, wenn die Erfindung auf irgendeine Weise dargelegt und dem Publikum zugänglich gemacht worden ist; tatsächliche Kenntnisnahme durch die Fachleute ist nicht erforderlich (Erw. IV/1 und 2). 2. Die Neuheit einer Erfindung wird nur durch eine Vorveröffentlichung zerstört, die die gleiche Aufgabe stellt und diese auf genau gleiche Weise löst in Bezug auf alle Merkmale, die der Fachmann zu ihrer Wiederholung benötigt (Erw. IV/3). 3. Vergleichung der neuheitsbegründenden Merkmale zweier Erfindungen (Taschen-Weckeruhr und Armband-Weckeruhr) unter diesem Gesichtspunkt; Fehlen der Identität (Erw. IV/4). 4. Begriff des technischen Fortschritts und der Erfindungshöhe (Erw. V/1-3). 5. Hat ein Verfahren oder eine Vorrichtung trotz Veröffentlichung in einer den Fachleuten zugänglichen Zeitschrift die Technik nicht beeinflusst, sondern ist es seit langem in Vergessenheit geraten, so kann nicht auf diese Veröffentlichung zurückgegriffen werden, um den durch eine neue Erfindung bewirkten technischen Fortschritt zu widerlegen (Erw. V/4-6).
Dossiernummer: Datum: 3. Dezember 1968 Sprache: fr
Gemeinschaftskonto 1. Auf das Gemeinschaftskonto sind zur Hauptsache die Bestimmungen über den Auftrag anwendbar (Erw.2). 2. Der Vertrag kann die Vererblichkeit der Rechte der Auftraggeber vorsehen (Erw. 3). 3. Die Inhaber des Gemeinschaftskontos sind Solidargläubiger; jeder von ihnen ist auf die ganze Forderung berechtigt; durch Befriedigung eines Gläubigers geht auch die Forderung der andern Gläubiger unter (Erw. 4 und 5). 4. Stirbt ein Kontoinhaber, so kann einer seiner Erben die Recht der andern Kontoinhaber durch Belangung des Schuldners im Sinne von Art. 150 Abs. 3 OR beeinträchtigen; er kann aber den Auftrag nur mit Zustimmung der andern Kontoinhaber widerrufen (Erw. 6).
Dossiernummer: Datum: 22. November 1968 Sprache: de
Besitzesschutz. Berufung an das Bundesgericht. 1. Besitz des Dienstbarkeitsberechtigten am belasteten Grundstück (Art. 919 ZGB; Erw.1). 2. Befugnis der Kantone zum Erlass von Vorschriften, die dem Besitzer gestatten, zum Schutze des Besitzes gegen Störungen im Sinne von Art. 928 ZGB ein mit einer Strafandrohung verbundenes Verbot zu erwirken. Ist die Berufung gegen einen in Anwendung solcher Vorschriften gefällten Entscheid unzulässig, weil das kantonale Recht den angeblich verletzten Vorschriften des Bundesrechts nicht Rechnung tragen musste? (Frage offen gelassen). (Erw. 2). 3. Letztinstanzliche kantonale Entscheide, die nur den Besitzesschutz betreffen, sind keine Endentscheide im Sinne von Art. 48 OG und unterliegen daher nicht der Berufung an das Bundesgericht (Erw. 3).
Dossiernummer: Datum: 8. November 1968 Sprache: de
Vorkaufsrecht nach Art. 6 ff. EGG. Voraussetzungen der Ausübung. Fall, dass der Eigentümer eines landwirtschaftlichen Gewerbes mit einem Dritten zwecks Umgehung des Vorkaufsrechts eines Nachkommen einen Tauschvertrag abschliesst, der nach Zweck und Wirkung einem Kaufvertrag gleichkommt.
Dossiernummer: Datum: 5. November 1968 Sprache: fr
Art. 4 und 5 Kartellgesetz (KG). 1. Benachteiligung in den Preisen oder Bezugsbedingungen im Sinne von Art. 4 KG liegt vor, wenn ein Kartell für die gleiche Leistung aus Gründen, die mit dem Gegenstand des Geschäftes als solchem nichts zu tun haben, verschiedene Preise und Bezugsbedingungen festsetzt (Erw. 2). 2. Eine Vorkehr eines Kartells ist objektiv geeignet, einen Dritten in der Ausübung des Wettbewerbs erheblich zu behindern (Art. 4 Abs. 1 KG), wenn im konkreten Fall die Benachteiligung fühlbar genug ist, um das wirtschaftliche Verhalten des Betroffenen zu beeinflussen, d.h. um seine Freiheit in der Gestaltung seiner wirtschaftlichen Tätigkeit zu beschränken (Erw. 3 u. 4). 3. Das Kartell hat die Tatsachen zu beweisen, die den Richter zu überzeugen vermögen, dass die benachteiligenden Vorkehren ausnahmsweise durch überwiegende schutzwürdige Interessen im Sinne von Art. 5 KG gerechtfertigt sind; diese Bestimmung ist eng auszulegen. Bei der Entscheidung darüber, ob ein Kartell die Förderung einer im Gesamtinteresse erwünschten Struktur eines Wirtschaftszweiges (Art. 5 Abs. 2 lit. c KG) bezweckt, sind die besonderen Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen; der blosse Hinweis auf Präzedenzfälle genügt nicht (Erw. 5 u. 6).
Dossiernummer: Datum: 1. Oktober 1968 Sprache: fr
Internationales Privatrecht. 1. Zulässigkeit der Berufung wegen Verletzung der Kollisionsnormen des schweizerischen Rechts (Erw. 1). 2. Kann das Bundesgericht von einer Rückweisung der Sache an die kantonale Instanz gemäss Art. 60 Abs. 1 lit. c OG absehen, wenn der kantonale Richter zu Unrecht schweizerisches statt des ausländischen Rechts angewendet hat, das Prozessergebnis aber auf Grund des letzteren das gleiche wäre? (Erw. 2). 3. Anwendbares Recht in Bezug auf ein Vertragswerk, das aus mehreren Verträgen besteht (in casu aus einem Kaufvertrag, einer Lizenzabtretung und einem Mäklervertrag oder Auftrag), welche nach der Parteimeinung ein einheitliches Ganzes bilden sollten (Erw. 3 und 4). 4. Tragweite einer Gerichtsstandsklausel für die Bestimmung des auf den Vertrag anwendbaren Rechts (Erw. 5).
Dossiernummer: Datum: 21. Mai 1968 Sprache: de
Vertragsanspruch oder Bereicherungsanspruch? (Erw. 4). Kein Anspruch auf Erstattung von Auslagen beim blossen Putativauftrag (Erw. 5). Rechtsmissbrauch wegen Verzögerung in der gerichtlichen Geltendmachung eines Anspruchs? (Erw. 6). Zulässigkeit der Berufung auf Rechtsmissbrauch erst vor Bundesgericht (Erw. 6 a).

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