Liste der BGE

Filter
Dossiernummer: Datum: 21. Mai 1969 Sprache: it
Enteignungsrecht. Minderwert einer Liegenschaft wegen Verlusts des Zugangs zur Strasse. 1. Wenn bei Teilenteignung eine Liegenschaft infolge Wegfalls oder Verlegung der öffentlichen Strasse keinen genügenden Zugang mehr hat und deshalb eine Wertverminderung erleidet, so ist der Enteigner grundsätzlich zum Ersatz des Schadens verpflichtet (Erw. 5). 2. Der gleiche Grundsatz gilt für die aus dem selben Grund eintretende Verminderung des Wertes einer Liegenschaft, die zwar von der Enteignung nicht betroffen worden ist, die aber wirtschaftlich mit einer enteigneten, dem gleichen Eigentümer gehörenden Liegenschaft zusammenhängt (Erw. 6). 3. Befugnis des Enteigners, gleichwertigen Realersatz im Sinne des Art. 18 EntG anzubieten (Erw. 7).
Dossiernummer: Datum: 2. April 1969 Sprache: it
Art. 23 Abs. 2 EntG. Die den Mietern und Pächtern geschuldete Entschädigung bezieht sich nur auf den Schaden, der ihnen aus der vorzeitigen Aufhebung der Miet- und Pachtverträge entsteht. Der Enteigner ist nicht verpflichtet, ihnen auch den Schaden zu ersetzen, den sie deshalb erleiden, weil sie die Geschäftseinrichtung und den Goodwill in der Zeit nach dem Ablauf der genannten Verträge nicht benützen können.

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden