Liste der BGE

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Dossiernummer: Datum: 19. Dezember 1969 Sprache: de
Verrechnungssteuer auf Kapitalerträgen (BG vom 13. Oktober 1965). Die Gratisaktien unterliegen dieser Steuer.
Dossiernummer: Datum: 19. Dezember 1969 Sprache: de
Emissionsabgabe auf Genussscheinen. 1. Die Eidg. Steuerverwaltung ist an eine vorläufige Abgabeberechnung, die sie der abgabepflichtigen Gesellschaft eröffnet hat, nicht gebunden (Erw. 1). 2. Auslegung des Art. 28 Abs. 1 StG: Massgebend ist jeweils der höhere der dort genannten Werte (Erw. 2). 3. Wie ist die Abgabe zu berechnen, wenn die Gesellschaftsstatuten den Rückkauf der Genussscheine zu einem mindestens auf den Nennwert anzusetzenden Preis zulassen und die den Titeln zugedachten Gewinnanteile dem Betrage nach wie auch zeitlich begrenzen? (Erw. 3 und 4).
Dossiernummer: Datum: 12. Dezember 1969 Sprache: de
Art. 86, 96 Abs. 2 OG. Der Beschwerdeentscheid des Regierungsrates des Kantons St. Gallen gegen einen Beschluss eines Gemeindeparlamentes ist, wenn die Verletzung von Volksrechten geltend gemacht wird, nicht letztinstanzlich (Erw. 3); Voraussetzungen, unter denen das Bundesgericht eine staatsrechtliche Beschwerde der zuständigen letztinstanzlichen kantonalen Behörde überweisen kann (Erw. 4).
Dossiernummer: Datum: 9. Dezember 1969 Sprache: de
Art. 88 OG. Legitimation bei Abweisung eines Begnadigungsgesuches; E.1. Art. 31 Ziff. 8 zürch. KV. Verfassungsmässigkeit der zürcherischen Ordnung des Begnadigungsrechtes, die es der Gesetzgebung überlässt, die Fälle zu bestimmen, in welchen der Regierungsrat das Gesuch dem Kantonsrat zu unterbreiten hat; Überprüfungsbefugnis; E. 3 und 4. Keine Verletzung der derogatorischen Kraft des Bundesrechtes (Art. 251 Abs. 3 BStP); E. 5.
Dossiernummer: Datum: 9. Dezember 1969 Sprache: fr
Kantonales Strafverfahren. Willkür. Bestimmung einer kantonalen StPO, wonach die Nichtigkeitsbeschwerde zulässig ist, wenn das Gericht nicht in der vollen Besetzung beraten und geurteilt hat. Es ist willkürlich, diese Bestimmung in dem Sinne auszulegen, dass das Urteil nicht nichtig sei, wenn ein Richter im Laufe der Verhandlungen ersetzt wird, ohne dass die Verhandlungen nochmals von vorne durchgeführt werden.
Dossiernummer: Datum: 21. November 1969 Sprache: de
Verwaltungsgerichtsbeschwerde, Schriftenwechsel. Voraussetzungen der Gewährung des Replikrechtes (Erw. 1). Bundesgesetz über die Anlagefonds. Abgrenzung der Kompetenzen der Aufsichtsbehörde und des Zivilrichters (Erw. 2). Das Gesetz verwehrt der Fondsleitung, Kollektivanlageverträge einzeln zu kündigen (Erw. 3). Wann darf die Aufsichtsbehörde der Fondsleitung den Entzug der Bewilligung zur Geschäftstätigkeit androhen? (Erw. 6).
Dossiernummer: Datum: 19. November 1969 Sprache: de
Verjährung öffentlichrechtlicher Ansprüche, insbesondere des Anspruchs auf Aufnahme in eine Beamtenversicherungskasse (hier: Sparversicherung). Es kann ohne Willkür angenommen werden, - dass öffentlichrechtliche Ansprüche des Privaten gegenüber dem Gemeinwesen auch ohne ausdrückliche Vorschrift verjähren (Erw. 3); - dass nicht nur Geldforderungen, sondern auch andere öffentlichrechtliche Ansprüche der Verjährung unterliegen (Erw. 4). Wann beginnt der Anspruch auf Aufnahme in die Versicherungskasse für das Personal des Kantons Zürich zu verjähren? Unhaltbarkeit der Annahme, dass der Beamte (schon vor der Aufnahme in die Kasse) monatlich fällig werdende Ansprüche auf Staatsbeiträge an die Kasse habe und sein Aufnahmeanspruch mit diesen Ansprüchen verjähre (Erw. 5).
Dossiernummer: Datum: 19. November 1969 Sprache: fr
Liegenschaftensteuer einer Gemeinde. Auslegung des Gesetzes. 1. Begriff der Steuer, der Gebühr und der Vorzugslast (Erw. 1). 2. Die dem klaren Wortlaut widersprechende Auslegung einer gesetzlichen Bestimmung hält dem Vorwurfe der Willkür nur stand, wenn triftige Gründe für die Annahme bestehen, dass die dem Wortlaut entsprechende Auslegung nicht den wahren Sinn des Gesetzes wiedergibt (Erw. 2). 3. Steuern dürfen nur beim Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen und lediglich in dem vom Gesetz festgelegten Umfange erhoben werden ((Erw. 2 a).
Dossiernummer: Datum: 12. November 1969 Sprache: de
Art. 4 BV (Rechtsgleichheit) und Eigentumsgarantie. Das Ziehen einer Arkadenbaulinie stellt eine öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkung dar und kommt der Planung eines neuen Verkehrsweges gleich. Bestehen für den betreffenden Strassenzug noch keine derartigen Bauvorschriften, so verstösst ein Bebauungsplan, der sich lediglich auf zwei Grundstücke bezieht und den Eigentümern die Pflicht zum Einbau einer Fussgängerarkade auferlegt, gegen Art. 4 BV (Erw. 2) und gegen die Eigentumsgarantie (Erw. 3 b), wenn auch für die Planung einer solchen Arkade grundsätzlich ein hinreichendes öffentliches Interesse besteht.
Dossiernummer: Datum: 11. November 1969 Sprache: de
Patentrecht. Begriff der Erfindung, Art. 1 PatG (Erw. 3). Patentierbarkeit eines Planungsverfahrens zur Ausgestaltung eines Verteilungsnetzes für elektrische Energie? (Erw. 4).
Dossiernummer: Datum: 5. November 1969 Sprache: fr
Staatsrechtliche Beschwerde. Unzulässigkeit von Rügen, die Widersprüche enthalten.
Dossiernummer: Datum: 29. Oktober 1969 Sprache: fr
Güterzusammenlegung. Rechtsgleiche Behandlung. Rechtsverweigerung. Beim Vergleich des alten mit dem neuen Besitzstand haben die Behörden nicht nur die Lage, die Beschaffenheit und die Qualität der Grundstücke zu berücksichtigen, sondern auch die Organisation des Unternehmens und seine Besonderheiten. Sie müssen dafür sorgen, dass die sich aus dem Zusammenlegungsunternehmen ergebenden Vor- und Nachteile auf alle Betroffenen angemessen verteilt werden.
Dossiernummer: Datum: 15. Oktober 1969 Sprache: de
Kantonales Finanzreferendum 1. Rechtliche Bedeutung des Budgetbeschlusses (Erw. 3). 2. Unterscheidung zwischen neuen und gebundenen Ausgaben (Bestätigung der Rechtsprechung) (Erw. 4). 3. Bei wiederkehrenden Verwendungen kann nur im Anschluss an den erstmaligen Budgetbeschluss verlangt werden, die Ausgabe sei der Volksabstimmung zu unterstellen. Denn die Entscheidung des Volkes hat über den entsprechenden Verwaltungsakt selber zu ergehen und nicht über weitere Folgen dieses Verwaltungsaktes, d.h. z.B. die entsprechenden Budgetbeschlüsse späterer Jahre (Erw. 5).
Dossiernummer: Datum: 11. Juli 1969 Sprache: de
Miteigentum. Verpfändung der Miteigentumsanteile (Art. 646 Abs. 3 ZGB) und der im Miteigentum stehenden Sache selbst (Art. 648 Abs. 2 und 3 ZGB). Verhältnis zwischen den Pfandrechten an der Sache selbst einerseits und an Miteigentumsanteilen anderseits. Tragweite der Vorschrift, wonach die Miteigentümer die Sache selbst nicht mehr mit Grundpfandrechten belasten dürfen, wenn solche an Miteigentumsanteilen bestehen (Art. 648 Abs. 3 ZGB). Diese Vorschrift verbietet nach ihrem Sinn und Zweck nicht, an der Sache selbst ein Pfandrecht zu errichten, das den bereits bestehenden Pfandrechten an Miteigentumsanteilen vorgeht, wenn alle Beteiligten, insbesondere die Gläubiger der Pfandrechte an den Anteilen, damit einverstanden sind. Für die Zustimmung dieser Gläubiger genügt eine schriftliche Erklärung.
Dossiernummer: Datum: 9. Juli 1969 Sprache: fr
Obligatorisches Finanzreferendum. Art. 30 Ziff. 4 der Walliser KV. Grundlinien der Rechtsprechung auf dem Gebiete des Finanzreferendums (Erw. 3). Begriff der "ausserordentlichen" Ausgabe (Erw. 4).

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