Liste der BGE

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Dossiernummer: Datum: 18. August 1969 Sprache: de
Überholen. 1. Art. 35 Abs. 1 und 2 SVG. Im Sinne des Gesetzes überholt ein Fahrer, wenn er einem andern Fahrzeug, das sich vor ihm in gleicher Richtung, aber langsamer bewegt, links oder rechts vorfährt (Erw. 1). 2. Art. 8 Abs. 3 und 36 Abs. 5 VR V. Auf der Autobahn ist das Rechtsüberholen auch dann verboten, wenn der Vorausfahrende den linken Fahrstreifen nicht freigibt (Erw. 2). 3. Art. 90Ziff. 2 SVG. Fall einer groben Missachtung des Verbotes, rechts zu überholen (Erw. 3).
Dossiernummer: Datum: 4. März 1969 Sprache: de
Art. 34 Abs. 1 und 3 SVG, Art. 13 Abs. 1 VRV. 1. Wo die Einspurstrecke angegeben ist, hat der Fahrer sich daran zu halten; er darf vorher nur einspuren, wenn besondere Verhältnisse das erfordern (Erw. 1 und 2). 2. Frage offen gelassen, ob vorzeitiges Einspuren bei Längsverkehr in beiden Richtungen nicht nur gegen Art. 34 Abs. 1 und 3, sondern auch gegen Art. 35 Abs. 2 und 3 SVG verstosse (Erw. 3).

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