Liste der BGE

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Dossiernummer: Datum: 14. Oktober 1970 Sprache: it
Art. 4 und 31 BV. Apothekergewerbe. 1. Kantonale Vorschriften, welche die Schliessung der Ladengeschäfte während einer bestimmten Zeit im Laufe der Woche anordnen, umdem Personal die nötige Freizeit zu verschaffen, dienen dem Schutze der öffentlichen Gesundheit und sind daher mit Art. 31 BV grundsätzlich vereinbar (Erw. 2). 2. Der Beschluss des Tessiner Staatsrates, der allen Apotheken von Lugano (mit Ausnahme der diensthabenden) die Schliessung am Samstagnachmittag vorschreibt und damit ihren Inhabern die Möglichkeit nimmt, wie bisher am Montagmorgen zu schliessen, beruht nicht auf hinreichenden polizeilichen Gründen, missachtet den Grundsatz der Verhältnismässigkeit und verstösst daher gegen Art. 31 BV (Erw. 3).
Dossiernummer: Datum: 9. Juni 1970 Sprache: de
Gemeindeautonomie; unbestimmter Rechtsbegriff, Ermessen. Hat die Gemeinde im Einzelfall einen dem autonomen Gemeinderecht angehörenden unbestimmten Rechtsbegriff anzuwenden, so steht ihr ein Beurteilungsspielraum offen, wenn ein Grenzfall vorliegt und vorwiegend örtliche Verhältnisse zu würdigen sind. Greift die zuständige kantonale Behörde in diesen Beurteilungsspielraum ein und hebt sie eine vertretbare Entscheidung der Gemeinde auf, so verletzt sie die Gemeindeautonomie, denn sie masst sich damit eine Überprüfungsbefugnis an, die im wesentlichen einer Ermessenskontrolle gleichkommt und dem Wesen der Gemeindeautonomie widerspricht.

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