Art. 4 BV; Willkür; Auslegung einer kantonalen Gesetzesvorschrift; Jagdpachtvergebung. Bestimmung, dass die Vergebungsbehörde das Revier bei Bewerbung mehrerer Jägergruppen durch Entscheid oder durch Los zuteilen kann (Art. 6 Abs. 2 JG-SG): die Annahme, im Falle der Gleichwertigkeit der Bewerbergruppen müsse das Los entscheiden, ist willkürlich.