Liste der BGE

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Dossiernummer: Datum: 27. November 1970 Sprache: fr
Art. 23 Abs. 1 und 25 Abs. 3 MVG: Natur des für die Rentenhöhe massgebenden Schadens. Erwerbsunfähigkeit und Beeinträchtigung der körperlichen oder psychischen Integrität dürfen als Schadenselemente nicht kumuliert werden. Ausschlaggebend ist derjenige Schaden, der, für sich allein betrachtet, die höhere Rente ergibt (Präzisierung der Rechtsprechung).
Dossiernummer: Datum: 10. September 1970 Sprache: fr
Art. 22 Abs. 1 AHVG. Berechnung der Teil-Ehepaaraltersrente eines Mannes, dessen Ehefrau bisher eine ganze einfache ausserordentliche Invalidenrente bezog. Der Ansprecher kann beim Übergang von der einen zur andern Rentenordnung nicht die Wahrung des Besitzstandes verlangen. Art. 51 Abs. 3 AHVV. Unter Bezug einer Invalidenrente ist nicht ein bloss virtueller Anspruch auf eine solche Leistung, sondern die tatsächliche Zusprechung derselben zu verstehen.

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