Liste der BGE

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Dossiernummer: Datum: 15. September 1971 Sprache: de
Anfechtung von Generalversammlungsbeschlüssen der Aktiengesellschaft (Art. 706 OR); vorsorgliche Verfügung gemäss Art. 32 Abs. 2 HRegV; kantonales Zivilprozessrecht; derogatorische Kraft des Bundesrechts; Willkür (Art. 4 BV). 1. Behauptet der Beschwerdeführer, der angefochtene Entscheid verstosse gegen den Grundsatz der derogatorischen Kraft des Bundesrechts (Art. 2 Ueb. Best. BV), so kann auf die staatsrechtliche Beschwerde nicht eingetreten werden, wenn diese Rüge mit zivilrechtlicher Nichtigkeitsbeschwerde gemäss Art. 68 Abs. 1 lit. a OG erhoben werden kann (Erw. 1a). 2. Der letztinstanzliche kantonale Entscheid über ein Gesuch um Erlass einer einstweiligen Verfügung gemäss Art. 326 Ziff. 3 bern. ZPO in Verbindung mit Art. 32 Abs. 2 HRegV ist ein Endentscheid im Sinne von Art. 87 OG (Erw. 1 b). 3. Die Voraussetzungen einer vorsorglichen Massnahme gemäss Art. 32 Abs. 2 HRegV werden durch das kantonale Prozessrecht umschrieben; der kantonale Richter handelt nicht willkürlich, wenn er gestützt auf Art. 326 Ziff. 3 bern. ZPO annimmt, eine derartige Massnahme rechtfertige sich nur in denjenigen Fällen, in denen der anzuhebende Hauptprozess nach den glaubhaften Vorbringen des Gesuchstellers als aussichtsreich erscheine (Erw. 3).
Dossiernummer: Datum: 10. August 1971 Sprache: de
Art. 84, 86 OG, Vollstreckung von Schiedssprüchen. Anfechtbarkeit des Urteils über eine kantonale Nichtigkeitsbeschwerde gegen ein Schiedsurteil. Beschränkung der Kognition. Der Schiedsspruch ist einem in der ganzen Schweiz vollstreckbaren Zivilurteil gleichzustellen, sofern das Schiedsgericht Gewähr für unabhängige Rechtsprechung bietet. Fehlen dieser Voraussetzung, wenn es Verbandsorgan ist. Anwendung auf einen Sportverband?
Dossiernummer: Datum: 9. Juli 1971 Sprache: de
Milchstatut: Wechsel einer Milchsammelstelle. 1. Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde. 2. Unter welchen Voraussetzungen ist das Gesuch eines Milchproduzenten um Wechsel von der angestammten zu einer anderen Milchsammelstelle begründet?
Dossiernummer: Datum: 9. Juli 1971 Sprache: de
Emissionsabgabe, Couponabgabe und Verrechnungssteuer. Bei mittelfristigen Darlehen sind - unabhängig davon, ob es sich um Amortisationsdarlehen oder um getrennte Darlehen mit unterschiedlichen Laufzeiten handelt - nur jene Kapitalbeträge der Abgabe zu unterwerfen, deren Laufzeit die gesetzliche Mindestdauer von zwei Jahren übersteigt (Art. 11 Abs. 1 lit. c StG).
Dossiernummer: Datum: 9. Juli 1971 Sprache: de
Die Bindung des Bundesgerichts an die Sachverhaltsfeststellung der Vorinstanz nach Art. 105 Abs. 2 OG.
Dossiernummer: Datum: 9. Juli 1971 Sprache: de
Freigabe eines Zollpfandes. Voraussetzungen (Art. 121 Abs. 3 und Art. 122 Abs. 2 ZG). Ist das Eigentum an den als Zollpfänder beschlagnahmten Gegenständen umstritten, kann eine Freigabe der Pfänder erst erfolgen, wenn mit genügender Sicherheit vorfrageweise über das Eigentum an ihnen entschieden werden kann.
Dossiernummer: Datum: 7. Juli 1971 Sprache: fr
Güterzusammenlegung und Innenkolonisation. Grundsatz von Treu und Glauben. Prüfungsbefugnis des Bundesgerichts bei staatsrechtlichen Beschwerden wegen Verletzung des Art. 4 BV auf dem Gebiete der Güterzusammenlegung (Bestätigung der Rechtsprechung; Erw. 1 b). Besondere Verhältnisse, die sich aus der Verbindung der Güterzusammenlegung mit einer Aussiedelung ergeben können (Erw. 2). Wann verstösst die von den Organen der Güterzusammenlegung vorgenommene Änderung an der im Aussiedelungsprojekt vorgesehenen Zuteilung gegen den Grundsatz von Treu und Glauben? Verletzung dieses Grundsatzes in casu bejaht (Erw. 3).
Dossiernummer: Datum: 17. Juni 1971 Sprache: fr
Art. 181-183 ZStV. Die von der kantonalen Aufsichtsbehörde verhängten Disziplinarstrafen können nur die Zivilstandsbeamten treffen; sie unterliegen dem Verwaltungsverfahren. Die für andere Personen vorgesebenen Strafen sind gemeinrechtlicher Natur; sie werden von der durch den Kanton bezeichneten Behörde verhängt. Im ersten Falle kann der Entscheid durch Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Bundesgericht weitergezogen werden; im zweiten Falle ist nur die Nichtigkeitsbeschwerde an den Kassationshof zulässig.
Dossiernummer: Datum: 11. Juni 1971 Sprache: de
Verfahren Zulässigkeit der Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen Zwischenverfügungen; Art. 97 ff. OG, Art. 45 VwG.
Dossiernummer: Datum: 11. Juni 1971 Sprache: de
Wehrsteuer auf dem Kapitalgewinn, Art. 21 Abs. 1 lit. d und Art. 43 WStB. Hat die Veranlagungsbehörde den Kapitalgewinn und das übrige Einkommen zu Unrecht gesondert eingeschätzt, der Steuerpflichtige aber nur die Besteuerung des Kapitalgewinns angefochten, so darf die kantonale Rekurskommission die beiden Veranlagungen auch dann in eine einzige zusammenziehen, wenn die Veranlagungsbehörde die Verfügung über die Festsetzung der Jahressteuer auf dem Kapitalgewinn dem Steuerpflichtigen erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist für die Verfügung über die Festsetzung der ordentlichen Wehrsteuer eröffnet hat.
Dossiernummer: Datum: 11. Juni 1971 Sprache: de
Emissionsabgabe auf Anteilen an Gesellschaften mit beschränkter Haftung (BG über Ergänzung und Abänderung der eidgenössischen Stempelgesetzgebung, vom 24. Juni 1937). Besteuerung zusätzlicher, nicht auf das Stammkapital angerechneter Leistungen der Gesellschafter in das Gesellschaftsvermögen. Anwendungsfall: Einbringung einer unterbewerteten Beteiligung an einer anderen Gesellschaft. Bestätigung der Rechtsprechung (Erw. 2). Verrechnungssteuer auf dem Ertrag der Anteile an Gesellschaften mit beschränkter Haftung (BG über die Verrechnungssteuer vom 13. Oktober 1965 und Vollziehungsverordnung vom 19. Dezember 1966). Ist die Rückerstattung der nicht auf das Stammkapital angerechneten Einlagen der Gesellschafter - entgegen einer wörtlichen Auslegung der Verordnung - von der Verrechnungssteuer befreit? Einschränkung der Rechtsprechung (Erw. 3).
Dossiernummer: Datum: 25. Mai 1971 Sprache: de
Erfindung neuer Kristallformen, Patentschutz. 1. Zurückweisung von Patentgesuchen gemäss Art. 59 Abs. 1 und 2 PatG (Erw. 1). 2. Art. 2 Ziff. 4 und 53 PatG. Begriff des chemischen Stoffes: Kennzeichnendes Merkmal ist die Beschaffenheit des Stoffes, nicht der chemische Weg, auf dem er hergestellt wird (Erw. 2). 3. Schutzfähigkeit einer Erfindung, die darin besteht, dass einem chemischen Stoff durch besondere Eingriffe eine für ihn nicht bekannte Kristallform verliehen wird (Erw. 3). 4. Art. 51 und 52 PatG. Bedeutung des Patentanspruches; Anforderungen an dessen Inhalt, wenn für ein Erzeugnis Patentschutz verlangt wird (Erw. 4).
Dossiernummer: Datum: 30. März 1971 Sprache: de
Handelsregister, Eintragungspflicht. Der Inhaber einer Gemüsegärtnerei ist zur Eintragung nicht verpflichtet, wenn sein Betrieb der Landwirtschaft, also nicht einem andern, nach kaufmännischer Art geführten Gewerbe im Sinne von Art. 53 lit. C HRegV zuzurechnen ist.
Dossiernummer: Datum: 26. März 1971 Sprache: de
Schutz der Gewässer gegen Verunreinigung. BG vom 16. März 1955. Massnahmen, die zum Schutze der Gewässer gegen einen Viehmastbetrieb verfügt werden dürfen. Zulässiges Verhältnis des Viehbestandes zur Grösse des Jauchetroges und der Ausbringfläche. Auch nicht dinglich gesichertes Pachtland ist als Ausbringfläche zu berücksichtigen.
Dossiernummer: Datum: 3. März 1971 Sprache: fr
Derogatorische Kraft des Bundesrechts. Handels- und Gewerbefreiheit. Soziale Massnahmen. 1. Soweit das eidgenössische Arbeitsgesetz vom 13. März 1964 anwendbar ist, sind die Kantone nicht mehr befugt, Vorschriften zum Schutze der diesem Gesetz unterstehenden Arbeitnehmer zu erlassen (E. 3c). 2. Verfassungswidrigkeit wirtschaftspolitischer Massnahmen der Kantone (E. 4a). 3. Unter die den Kantonen nach Art. 31 Abs. 2 BV vorbehaltenen Bestimmungen fallen nicht nur polizeiliche, sondern auch soziale und sozialpolitische Massnahmen (E. 4c). 4. Voraussetzungen, welche die sozialen Massnahmen erfüllen müssen, um mit der Handels- und Gewerbefreiheit vereinbar zu sein (E. 4c und 5).

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