Art. 25 Abs. 1 lit. b aarg. KV; Art. 85 lit. a OG; Finanzreferendum, Ersatzbeschaffung für eine veraltete Datenverarbeitungsanlage. 1. Auch im Kanton Aargau sind nur die "neuen", nicht auch die "gebundenen" Ausgaben dem obligatorischen Finanzreferendum unterstellt (Erw. 3).
2. Begriff der "gebundenen" Ausgabe; Abgrenzung zur "neuen" Ausgabe (Erw. 4).
3. Massgebende Kriterien für den Entscheid darüber, ob die Aufwendungen zur Ersatzbeschaffung für eine veraltete Datenverarbeitungsanlage als "neue" oder als "gebundene" Ausgabe zu behandeln sind (Erw. 5).