Liste der BGE

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Dossiernummer: Datum: 3. Dezember 1971 Sprache: de
Art. 123 Abs. 1 und 5 SchKG. Wenn der Schuldner bereits in mehreren Betreibungen mit den ihm nach Art. 123 SchKG gewährten Abschlagszahlungen in Rückstand geraten ist, begeht der Betreibungsbeamte keine Rechtsverletzung, wenn er dem Schuldner in neuen Betreibungen keinen solchen Aufschub mehr gewährt.
Dossiernummer: Datum: 19. November 1971 Sprache: de
Art. 74 SchKG. Erhebung des Rechtsvorschlags durch einen nicht zur Vertretung befugten Angestellten einer AG. Der von einem (gemäss Handelsregistereintrag) nicht zur Vertretung befugten Angestellten einer juristischen Person erhobene Rechtsvorschlag ist nicht zum vornherein ungültig. Auf Ersuchen des Betreibungsgläubigers hat jedoch das Betreibungsamt bzw. die Aufsichtsbehörde zu prüfen, ob der Angestellte mit Ermächtigung der Organe handelte oder diese zumindest nachträglich den Rechtsvorschlag genehmigt haben.
Dossiernummer: Datum: 4. November 1971 Sprache: fr
Art. 158 SchKG. Das Recht auf Ausstellung eines Pfandausfallscheins steht nicht demjenigen zu, der nur ein Pfandrecht an durch das Ergebnis der Verwertung des Grundstücks nicht gedeckten Schuldbriefen besitzt.
Dossiernummer: Datum: 15. September 1971 Sprache: fr
Reihenfolge der Pfändung der Vermögensstücke. Art. 95 SchKG. Die Pfändung soll in erster Linie das bewegliche Vermögen einschliesslich der gewöhnlichen Forderungen, hierauf das unbewegliche Vermögen erfassen. Mangels solcher Vermögensstücke sind die Lohnguthaben und in letzter Linie diejenigen Vermögensstücke zu pfänden, die der Schuldner als Dritten gehörig bezeichnet oder die von Dritten beansprucht werden. Das gilt auch dann, wenn der Dritte der Ehegatte des Betriebenen ist.

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