Liste der BGE

Filter
Dossiernummer: Datum: 22. Juli 1971 Sprache: de
Art. 92 Ziff. 3 SchKG. Unpfändbarkeit von Berufswerkzeugen (Auto). Befand sich der Schuldner im Zeitpunkt der Arrestlegung in gekündigtem Arbeitsverhältnis, so kommt es darauf an, ob er ohne eigenen Wagen konkret die Möglichkeit hatte, in der Nähe seines Wohnortes eine seinem erlernten Berufe entsprechende neue Stelle zu finden, ohne dass er wegen des fehlenden Fahrzeugs eine Lohneinbusse in Kauf nehmen musste. Die tatsächlichen Verhältnisse sind auch dann von Amtes wegen abzuklären, wenn der Schuldner selber ungenügende Angaben geliefert hat (Erw. 2).
Dossiernummer: Datum: 23. Juni 1971 Sprache: fr
Art. 92 Ziff. 3 SchKG, Unpfändbarkeit eines Automobils. 1. Die Aufsichtsbehörde hat die für die Anwendung von Art. 92 SchKG massgebenden Tatsachen von Amtes wegen abzuklären, selbst wenn der Schuldner bloss Angaben macht, die für die Beurteilung der Lage nicht genügen (Bestätigung der Rechtsprechung; Erw. 2). 2. Massgebend sind die Umstände, die im Zeitpunkt der Aufnahme des Inventars bestehen (Erw. 3).
Dossiernummer: Datum: 14. April 1971 Sprache: it
Art. 92 SchKG. Unpfändbarkeit. Ein Bäcker und Konditor, der mit Frau und Tochter zusammen arbeitet, übt einen Beruf aus und betreibt nicht ein Unternehmen. Das gilt auch dann, wenn er die heute gebräuchlichen Maschinen verwendet und die eigenen Erzeugnisse in einem Laden verkauft. Die zur Ausübung dieses Berufs notwendigen Maschinen sind daher unpfändbar.

Diese Seite ist durch reCAPTCHA geschützt und die Google Datenschutzrichtlinie und Nutzungsbedingungen gelten.

Feedback
Laden