Liste der BGE

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Dossiernummer: Datum: 1. Oktober 1971 Sprache: fr
Art. 172 und 326 StGB. Strafrechtlich verantwortlich für eine im Geschäftsbetrieb einer juristischen Person begangene strafbare Handlung sind diejenigen, die sie als Organe ausgeführt haben. Diese Täter sind direkt strafbar, wenn sie selber alle Tatbestandselemente erfüllt haben. Dies trifft im allgemeinen nicht zu bei den in den Art. 147, 163-170 und 323-325 StGB umschriebenen Widerhandlungen. Die Art. 172 und 326 StGB sind erlassen worden, um die Strafverfolgung auch in diesen Fällen zu ermöglichen (Erw. 1).
Dossiernummer: Datum: 24. September 1971 Sprache: fr
Ausländischer Führerausweis. Art. 4 des BRB vom 28. Januar 1966 über Motorfahrzeuge und Motorfahrzeugführer aus dem Ausland. Anforderungen an die Form der Verfügung, mit der die Verwaltung die Gültigkeit eines ausländischen Führerausweises in der Schweiz nicht oder nicht mehr anerkennt. Anwendung des schweizerischen Rechts: Art. 3 und 7 Abs. 1 StGB. Fälschung von Ausweisen: Art. 252 StGB und 97 Abs. 4 SVG. Auf die im Ausland begangenen schlichten Tätigkeits- bzw. Unterlassungsdelikte ist das schweizerische Recht anwendbar, wenn sie in der Schweiz einen Erfolg bewirkt haben; die Anwendung schweizerischen Rechts ist indessen ausgeschlossen, wenn das schlichte Tätigkeits- bzw. Unterlassungsdelikt ein abstraktes Gefährdungsdelikt ist, z.B. die Fälschung von Ausweisen.

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