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Dossiernummer: Datum: 3. Oktober 1972 Sprache: de
Verjährung. Art. 127 und 128 Abs. 3 OR (Fassung bis Ende 1971). Die Honorarforderung des Architekten verjährt mit Ablauf von 10 Jahren seit Eintritt der Fälligkeit (Erw. 2 und 3).

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