Liste der BGE

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Dossiernummer: Datum: 21. Dezember 1973 Sprache: fr
Zuständigkeit für die Bewilligung von Rodungen im Schutzwald. Art. 50 BG vom 11. Oktober 1902 betreffend die eidg. Oberaufsicht über die Forstpolizei; Art. 25bis und 25ter Vollziehungsverordnung. Zu der für die Bestimmung der zuständigen Behörde massgebenden Fläche sind ausser der Parzelle, deren Rodung bereits begehrt wird, auch die anderen Parzellen zu rechnen, die der Gesuchsteller in absehbarer Zeit zu roden beabsichtigt.
Dossiernummer: Datum: 21. Dezember 1973 Sprache: de
Massnahmen zur Stabilisierung des Baumarktes; Ausführungssperre (BB vom 20. Dezember 1972 und Verordnung des Bundesrates vom 10. Januar 1973). Voraussetzungen der Ausführungssperre für Terrassenhäuser. Art. 7 Abs. 2 der Verordnung ist entgegen dem klar scheinenden Wortlaut auszulegen.
Dossiernummer: Datum: 14. Dezember 1973 Sprache: fr
Entzug der Bewilligung zur Leitung von Anlagefonds; Sicherstellungsverfügung. Art. 43 und 44 AFG. Dem Entzug der Bewilligung brauchen nicht notwendigerweise weniger einschneidende Massnahmen vorauszugehen (Erw. 3 a). Tragweite der Tatsache, dass die Verwaltung der Leitungsgesellschaft gewechselt hat (Erw. 3 b). Tragweite der Tatsache, dass ein Mitglied der Verwaltung ohne Wissen der anderen Mitglieder gehandelt hat (Erw. 3 c). Kann das Bundesgericht mildernden Umständen, die nach der angefochtenen Verfügung eingetreten sind, Rechnung tragen? Frage offengelassen (Erw. 3 d). Begründetheit, Höhe und Art der Sicherstellung (Erw. 6).
Dossiernummer: Datum: 15. Juni 1973 Sprache: de
Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Bundesgericht, Begriff der Endverfügung. Ein Entscheid der Vorinstanz, durch den die Sache zu neuer Beurteilung im Sinne der Erwägungen an eine untere Instanz zurückgewiesen wird, stellt insoweit, als er verbindliche Weisungen enthält, nicht eine blosse Zwischenverfügung, sondern eine Endverfügung dar.
Dossiernummer: Datum: 2. Februar 1973 Sprache: de
Staatsaufsicht über das private Versicherungswesen 1. Anfechtbarkeit des Departementsentscheides, mit dem die Genehmigung von Prämientarifen der obligatorischen Motorfahrzeughaftpflichtversicherung durch das Eidg. Versicherungsamt bestätigt wird (Erw. 1 a). 2. Beschwerdelegitimation der Personenwagenhalter und der Vereinigungen von Personenwagenhaltern (Erw. 1 b). 3. Parteirechte bei Beizug von Sachverständigen durch die Vorinstanz; Abgrenzung des Sachverständigen von der Auskunftsperson (Erw. 3 a). 4. Bedeutung und Umfang der staatlichen Aufsicht über die privaten Versicherungsunternehmen; besondere Ausgestaltung der Aufsicht über die obligatorische Motorfahrzeughaftpflichtversicherung? (Erw. 4). 5. Ausschluss neuer Tatsachen (Erw. 5).

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